Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 233a

1378 November 14

Berlt Gunderam und seine Erben bekunden, dass sie eine halbe Mark Gelds Eschweger (Esschewer) Währung an jährlicher Gülte an die Küsterin des Stifts St. Cyriakus in Eschwege (uff deme berge sancti Cyriaci berges czu Essch[enwege]) verkauft haben, die zu Michaeli (zw sente Michahel) (1) an Sophie von Wallenstein (Fyge von Waldinsteyn) oder wer sonst als Küsterin amtiert, auszuzahlen ist. Dieser Zins lastet auf acht Äckern bei Grebendorf und wurde für fünf Mark Eschweger Münze veräußert. Für seine Leistung einschließlich eventuell anfallender Zinsen bürgt Berlt Gunderams Onkel (om) Berlt Fleming (Berld Flemyng) der Junge. Er gelobt, ein guter Bürge sein zu wollen. Im Todesfall soll er binnen eines Monats durch einen anderen Bürgen ersetzt werden. Wird die Gülte nicht termingemäß entrichtet, darf die Küsterin die Verkäufer und den Bürgen pfänden lassen und die Pfänder an Christen oder Juden (czu cristin adir czu iuden) versetzen oder verkaufen, ohne ein Gericht einzuschalten oder sich auf das Notrecht berufen zu müssen. Wenn sie wollen, dürfen die Verkäufer besagten Zins vor Michaeli für fünf Mark zurückkaufen.

Ankündigung des Siegels von Berlt Fleming d. J.

Datum anno domini Mᵒ CCCᵒ septuagesimo octavo, dominica die ante Elyzabeth.

(1) September 29.

Überlieferung:

Marburg, StA, Urk. 22, Nr. 82, Orig., dt. und lat., Perg.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 233a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00gp.html (Datum des Zugriffs)

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