Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)
548 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 442.
Ebm. Mainz 2, Nr. 346
[1385 oder 1386]
Erzbischof Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er Ritter Heinrich Groschlag (Graesloke) [von Dieburg] und dessen Ehefrau Else bzw. ihren Erben 1.300 gute schwere Gulden Frankfurter (Franckenfurter) Währung schuldet, die Heinrich und Else dem Aussteller zu dessen und des [Erz-]Stifts Nutzen in bar geliehen haben. Dafür erhalten sie von Adolf und seinen Nachfolgern bzw. dem [Erz-]Stift zu Mainz (Mencze) alljährlich auf mainzische Kosten 130 gute Gulden derselben Währung nach Dieburg oder Frankfurt, wohin sie wollen, am Michaelstag (1) ausgehändigt. Der Erzbischof bietet für diese Gülte zahlreiche genannte Bürgen auf. Heinrich und Else bzw. ihre Erben sind ermächtigt, für den Fall, dass die jährliche Zahlung ausbleibt, die Summe zu Lasten des Erzbischofs bei Christen oder Juden aufzunehmen (nemen zu cristen oder zu iuden uff unser und unsers stiffts schaden, als dicke yn des noit geschiet und yn verseszen wirdet). Nach Ablauf eines Monats können die Bürgen ermahnt werden, Einlager zu leisten, bis den Gläubigern oder dem Inhaber der Schuldurkunde die versessene Gülte, Botenlohn, Leistungen und anderer erwiesener schaden, der zu cristen oder zu iuden oder sust von andern sachen kuntlich were, gänzlich vergolten wurde. Diesbezüglich erfolgen nähere Regelungen. Der Ritter und seine Frau können unter Einhaltung einer Frist von einem Vierteljahr auf der Rückzahlung der Hauptsumme bestehen. Ebenso kann der Erzbischof die Jahresrente ablösen, und zwar für 1.300 Gulden. Auch dies wird genauer geregelt.
Der Aussteller garantiert den Bürgen Schadloshaltung und kündigt sein Siegel an. Die Bürgen geloben die Einhaltung ihrer Pflichten und kündigen ihr Siegel an.
[ohne Datum] (2)
(1) September 29.
(2) Die vorherigen Urkundenabschriften im Ingrossaturbuch 10 betreffen die Jahre 1385 und 1386. In diesen Zeitraum dürfte auch das vorliegende Stück gehören.
Überlieferung:
Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 369v-370v, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB10/StA_W%C3%BC_MIB_10_fol_369v/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2620 (Digitalisat), dt., Papier.
- http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB10/StA_W%C3%BC_MIB_10_fol_369v/charter;
- Regesten der Mainzer Erzbischöfe nach 1374/75 10, Nr. 666 (http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2620) [Zugriffsdatum: 14. März 2016].
(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 346, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00bx.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz finden Sie demnächst in der Einleitung von Gerd Mentgen.