Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 324

1383 September 29

Die Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und sämtliche Bürger der Stadt Obernburg bekunden, dass sie mit Willen, Wissen und auf Geheiß Erzbischof Adolfs [I.] von Mainz (Adolffes ertzb[ischofs] zu Mentze] schuldig wurden, an die Bürgermeister, die Schöffen, den Rat und die Gesamtheit der Bürger zu Aschaffenburg alljährlich 100 gute, schwere Gulden Frankfurter Währung (als zu Franck[enfurt] genge und gebe sin) wegen der Not des [Erz-]Stifts zur Weitergabe an den Edelknecht Gerhard von Huftersheim (Hufftersheim), dessen Ehefrau Else bzw. ihre Erben bis spätestens zwei Wochen nach dem Martinstag (1) zu bezahlen, bis 1.000 Gulden erreicht sind und die Gülte erlischt. Werden die Obernburger diesbezüglich säumig, dürfen die Aschaffenburger das fehlende Geld auf Kosten der Stadt Obernburg bei Juden oder Christen zu Schaden nehmen (czu iuden oder zu cristen, wo yn daz eben kommet oder wie yn daz aller beste fuget) und nach Ablauf eines Monats, ohne Strafen fürchten zu müssen, gegen Obernburg und dessen Bürger, d. h. gegen deren Person, Sicherheiten und sonstigen Güter, auf dem Pfändungswege vorgehen.

Siegelankündigungen der Aussteller und, auf deren Bitten, des Mainzer Erzbischofs.

[…] geben […] noch Cristus geburte dusent iare druhundert iare und darnach in deme druundachtzigestem iare, uff sante Michehs [!] tag, des heilgen ertzengels.

(1) November 11.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 169v-171r, Abschr. (14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB10/StA_W%C3%BC_MIB_10_fol_169v/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2100 (Digitalisat), dt., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 324, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00bu.html (Datum des Zugriffs)

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