Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 313

1383 April 13, Eltville

Erzbischof Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er seinem besundern frunde, Johann Berwolf (Henne Berwolff), Bürger zu Mainz (Mencze), 600 gute, schwere kleine Gulden Mainzer Währung schuldet, die dieser ihm bar geliehen hat. Letzterer soll das Geld zur Zeit der alten Frankfurter (Franckenfurter] Messe (1) zurückerhalten. Dafür bürgen Adolfs Siegler Ospert [von Amöneburg] und die Zollschreiber Heinrich [von Fritzlar] zu Ehrenfels (Erenfels) sowie Gerlach (Gerlacus) zu [Ober-]Lahnstein (Lanstein). Die Bürgen müsssen nach Mahnung gegebenenfalls Einlager in einem öffentlichen Gasthaus halten, bis Henne Berwolfs Forderungen zur Gänze beglichen sind, doch darf dieser derweil auch den Betrag zu Lasten des Erzbischofs bei Juden oder Kawertschen (zu den iuden oder kauerczynen) (2) zu Schaden nehmen. Weitere Bestimmungen zu den Bürgschaften folgen. Der Aussteller garantiert diesen Schadloshaltung. Die Bürgen bekennen sich eidlich zu ihren Verpflichtungen.

Datum Eltvil, feria secunda post dominicam Iubilate, anno LXXXtercio.

(1) Der Zeitraum vom 8. bis 22. August.

(2) In beiden Regesten wurde statt kauerczynen jeweils 'kamertzove [?]' transkribiert.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 121r/v, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB10/StA_W%C3%BC_MIB_10_fol_121_%5B02%5D/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2224 (Digitalisat), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 313, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00bq.html (Datum des Zugriffs)

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