Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 259

1380 April 10, Eltville

Erzbischof Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er seinen besonderen Freunden (besundern frunden) Johann (Henne) Berwolf und Berwolf (Berwolffe), Bürgern zu Mainz (Mencze), bzw. deren Erben 800 gute kleine, schwere Gulden Mainzer Währung für Kleidung (umb gewand) schuldet. Diese Summe soll ihnen bis Mariä Himmelfahrt (1) in Mainz auf der Stadtwaage (uff der stete wagen zu Mencze) zurückgezahlt werden. Zur Sicherheit der Gläubiger verpflichtet sich Adolf, bei Nichtzahlung auf Mahnung hin zusammen mit der Mitgeisel Ospert von Amöneburg (Ameneburg), erzbischöflich-mainzischer Siegler, nach Bingen ins Einlager zu reiten, bis alles beglichen ist. Ferner werden die Mainzer Domherren Johann von Eberstein (Iohan von Ebirstein), Wilhelm Flach von Schwarzenberg (Swartzenberg) und Nikolaus vom Stein (Clas vom Steine) d. J. als Bürgen eingesetzt, die jeweils zwei Knechte und zwei Pferde ins Einlager zu entsenden haben. Johann Berwolf und Berwolf dürfen das Geld unterdessen bei Juden oder Kawertschen (iuden oder kauwerczyn) auf Kosten des Erzbischofs zu Schaden aufnehmen. Es folgen nähere Bestimmungen zum Einlager und eine Schadlosgarantie des Ausstellers für die Bürgen und eine Verpflichtungserklärung Osperts und der Bürgen.

Datum Eltevil, feria tercia post dominicam Misericordia domini, anno domini millesimo CCCᵒ LXXXᵐᵒ.

(1) 1380 August 15.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 9, 196r/v, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB09/StA_W%C3%BC_MIB_9_fol_196_%5B02%5D/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2714 (Digitalisat), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 259, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00bg.html (Datum des Zugriffs)

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