Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 393

1386 November 12

Die Bürgermeister, Schöffen, Ratsherren und Bürger der Städte Seligenstadt (Seligenstat) und Aschaffenburg (Asschaffinburg) bekunden, dass sie auf den Rat und das Geheiß Erzbischof Adolfs [I.] von Mainz hin unter Verpfändung der beiden Städte und ihrer sämtlichen Liegenschaften an Nikolaus (Clesichin) Hildeborg, Bürger zu Mainz (Mentze), 26 schwere Goldgulden Mainzer Währung verkaufen, zahlbar solange seine Tochter Grete (Grede) lebt, die er mit der verstorbenen Katharina (Katherina) hat, der ehelichen Tochter des Richters Konrad (Conrad). Die mit Nikolaus Hildeborg ausgehandelte Kaufsumme hat dieser zur Gänze bezahlt. Die Aussteller geloben, die 26 Gulden alljährlich in Mainz in der Herberge von Nikolaus und Katharina auszuzahlen, jeweils zur Hälfte an den vier Pfingsttagen und an Martini (1), spätestens aber einen Monat nach den genannten Terminen, und zwar auf Kosten der Städte. Falls Grete verstirbt, erfolgt eine Jahreszahlung im Verhältnis zu ihren Lebtagen. Sollten die Städte das Geld schuldig bleiben, ist Nikolaus, oder wen er damit kuntlich beauftragt, ermächtigt, die versessene Gülte bei Juden oder Kawertschen (under iuden oder under kauwerczin) zu Lasten der Städte zu Schaden zu nehmen. Weitere Sicherungsbestimmungen folgen.

Ankündigung der Siegel von Seligenstadt und Aschaffenburg sowie des Siegels des den Urkundeninhalt bestätigenden Erzbischofs Adolf.

Anno domini millesimo CCCᵐᵒ LXXXsexto, feria secunda post diem beati Martini episcopi.

(1) November 11.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 11, fol. 67r-68r, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 393, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00b5.html (Datum des Zugriffs)

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