Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 242

1379 September 1

Der Rat der Stadt Frankfurt a. M. muss dem Mainzer Judenbürger Joselin von Würzburg am nächsten Martinstag (1) 600 Gulden zurückzahlen. Bleibt die Tilgung dieses Darlehens aus, wird pro Gulden und Woche je ein junger Heller als [Verzugs-]Zins veranschlagt. Es bürgen die Ratsschöffen Johann von Holzhausen, Heilmann von Glauburg und Arnold zu Lichtenstein sowie die Ratsgesellen Rulmann Weiß, Jakob von Bommersheim und Kulmann Ziegler. Bei ausbleibender Tilgung können die Juden die Bürgen mahnen, die dann jeweils einen Knecht und ein Pferd in das Haus des Juden oder eine von ihm bezeichnete öffentliche Herberge zum Einlager entsenden müssen. Verleistete Pferde sind zu ersetzen, ebenso verzogene oder verstorbene Bürgen. Werden diese Bestimmungen missachtet, müssen die Bürgen selbst leisten, bis den Juden Kapital, Einlagerkosten, Pferdefutter, Botenlohn und Zinsen zur Gänze bezahlt sind, und zwar in Frankfurt. Vom Frankfurter Rat erhalten die Bürgen eine Schadlosgarantie. Die Schuldner und die Bürgen geloben, nicht mit fremden Gerichten gegen die Juden vorzugehen. Der Schuldbrief darf von den Juden weitergegeben werden und bleibt gültig, solange mindestens noch ein Siegel an ihm hängt. (2)

(1) 1379 November 11.

(2) Kracauers Regest endet nicht mit dem Eschatokoll der Urkunde, sondern gibt nur deren Datum in moderner Schreibweise an.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Kriegsverlust, Orig., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 284, S. 112.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 242, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00ao.html (Datum des Zugriffs)

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