Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 226

1378 August 15

Die Bürgermeister Henze (Hentze) Strotwin und Hermann Genesegern, der Schultheiß, der Rat, die Bürger und die gesamte Gemeinde der Stadt Bensheim (Benshey[m]) bekunden, dass sie Josep, dem Juden zu Bensheim, oder dessen Erben 60 Gulden guter Qualität schulden. Solange diese nicht zurückgezahlt sind, werden pro Woche und Gulden drei alte Heller an Zinsen (gesuch) hinzugerechnet. Die Juden sind ermächtigt, bei ausbleibender Zahlung die Aussteller gerichtlich anzugreifen und deren Pfänder und Gefälle beschlagnahmen zu lassen, bis die Schuld an Kapital und Zinsen vollständig getilgt ist. Der Inhaber vorliegenden Schuldbriefs kann diese Forderungen stellen, ohne dass die Schuldner ihm daran Schaden zufügen dürfen. Die Aussteller geloben für sich und ihre Nachkommen, ohne Eid und ohne Nachteile für die Juden für die Erledigung dieses Schuldbriefs zu sorgen.

Des zuͦ urkunde so han wir unser stede inges[igel] uͦber iuden scholt (1) an dysen offen briff gehengket.

Datum anno domini Mᵒ CCCᵒLXXoctavo, dominica, ipsa die Assumptionis beate Marie virginis gloriose.

Rückvermerk:

hebr. Rückvermerk nicht mehr lesbar

Überlieferung:

Bensheim, StadtA, 11.07/1378, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Hellriegel, Geschichte (1963), S. 11 (nach Henkelmann);
  • Henkelmann, Geschichte (1920), Nr. 5, S. 172 (zu August 22, fehlerhaft).
  • GJ 3, 1, S. 98, Anm. 11;
  • Hellriegel, Geschichte (1963), S. 11.
  • Henkelmann, Geschichte (1920), S. 25.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 226, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00ah.html (Datum des Zugriffs)

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