Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)
548 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 316.
Ebm. Mainz 2, Nr. 226
1378 August 15
Die Bürgermeister Henze (Hentze) Strotwin und Hermann Genesegern, der Schultheiß, der Rat, die Bürger und die gesamte Gemeinde der Stadt Bensheim (Benshey[m]) bekunden, dass sie Josep, dem Juden zu Bensheim, oder dessen Erben 60 Gulden guter Qualität schulden. Solange diese nicht zurückgezahlt sind, werden pro Woche und Gulden drei alte Heller an Zinsen (gesuch) hinzugerechnet. Die Juden sind ermächtigt, bei ausbleibender Zahlung die Aussteller gerichtlich anzugreifen und deren Pfänder und Gefälle beschlagnahmen zu lassen, bis die Schuld an Kapital und Zinsen vollständig getilgt ist. Der Inhaber vorliegenden Schuldbriefs kann diese Forderungen stellen, ohne dass die Schuldner ihm daran Schaden zufügen dürfen. Die Aussteller geloben für sich und ihre Nachkommen, ohne Eid und ohne Nachteile für die Juden für die Erledigung dieses Schuldbriefs zu sorgen.
Des zuͦ urkunde so han wir unser stede inges[igel] uͦber iuden scholt (1) an dysen offen briff gehengket.
Datum anno domini Mᵒ CCCᵒLXXoctavo, dominica, ipsa die Assumptionis beate Marie virginis gloriose.
Rückvermerk:
hebr. Rückvermerk nicht mehr lesbar
Überlieferung:
Bensheim, StadtA, 11.07/1378, Orig., dt. und lat., Perg.
- Hellriegel, Geschichte (1963), S. 11 (nach Henkelmann);
- Henkelmann, Geschichte (1920), Nr. 5, S. 172 (zu August 22, fehlerhaft).
- GJ 3, 1, S. 98, Anm. 11;
- Hellriegel, Geschichte (1963), S. 11.
- Henkelmann, Geschichte (1920), S. 25.
(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2018
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 226, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00ah.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz finden Sie demnächst in der Einleitung von Gerd Mentgen.