Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 251

1379 Dezember 24

Graf Walram von Sponheim hat sich unerachtet der Sühneurkunde mit Philipp Reise (Reyse), Johann Reise [d. Ä.] und Philipps Sohn Johann Reise d. J., sämtlich Bürger zu Mainz (Mentze), bezüglich des strittigen Hofes zum Wesebaden und weiterer Kosten und Schulden verglichen. Walram schuldet den Mainzern noch 600 Gulden, zahlbar bis Mariä Himmelfahrt (1). Bleibt er säumig, muss er seinen Gläubigern spätestens an Mariä Geburt (2) 60 Gulden als alljährlich zwischen beiden Marienfesten fällige Gülte anweisen, die Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Bürger zu Kreuznach (Crutzenach) aufbringen sollen. Falls diese dem jedoch nicht nachkommen, können sie von Philipp oder Johann Reise d. J. oder d. Ä. gepfändet werden. Einer der Gläubiger kann die 60 Gulden auch zu Lasten des Grafen bei Christen oder Juden zu Schaden nehmen.

Es siegeln Graf Walram sowie Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Bürger von Kreuznach mit dem Stadtsiegel.

[…] geben […] uff des heiligen Cristus abend 1379.

(1) 1380 August 15.

(2) 1380 September 8.

Überlieferung:

Koblenz, LHA, Best. 33, Nr. 12277, Stück 72, Abschr. (zwischen 1750 und 1777), dt., Papier.

  • Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 2, Nr. 1829, S. 154 f.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 251, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-008s.html (Datum des Zugriffs)

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