Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 185

1377 Februar 24

Die Brüder Gottfried und Heinrich (d. J.) zum Jungen (Contze [1] und Heintze gebrudere Zum Iungen), Söhne des verstorbenen Schultheißen zu Oppenheim Heinrich (d. Ä.) zum Jungen, bekunden, dass sie gütlich und einmütig, mit Wissen ihrer Erben und Freunde, eine Übereinkunft getroffen und eine Abrechnung vorgenommen haben hinsichtlich aller Schulden, die ihr Vater schuldig geblieben ist, und der Schulden, die sie selbst seit des Vaters Tod zusätzlich gemacht haben, sowie der Renten für ihre Stiefmutter Katharina (Kattharina) und ihre Schwester Grete (Grede) einerseits und der bislang unbeglichenen Außenstände ihres Vaters beim Kaiser andererseits. Die Aufstellung umfasst zahlreiche Schuldpositionen mit einer Gesamtsumme von 9.333,5 Gulden gegenüber verbliebenen Ansprüchen an den Kaiser in Höhe von 2.000 Gulden. Unter den Gläubigern sind auch zahlreiche Juden aufgezählt, jedoch jeweils ohne namentlich genannt zu sein (2): so verlieb ehr [!] schuldig dem iuden sechshundert gulden, so verlieb er schuldig dem iuden von Bing[en] vieerhundert [!] gulden, so verlieb er schuldig dem iuden zwei hundert gulden, so verlieb er schuldig dem iuden anderthalp hundert pfundt heller, so verlieb er schuldig eime iuden viertzig gulden, so verlieb er schuldig eime iuden hundert gulden, so verlieb er schuldig den iuden zu Oppenheim anderhalb hundert guldenn. Die Schuldsumme von 9.333,5 minus 2.000 = 7.333,5 Gulden übernimmt zur Gänze Heinrich zum Jungen, während sein Bruder Gottfried der gemeinsamen Stiefmutter ihr Leben lang ihre Jahresrente in Höhe von 100 Pfund Geld auszahlen soll. Außerdem überschreibt Gottfried seinen Anteil an der Burg Neu-Wolfstein (Neuwenn Wolffstein) (3), die [seinem Vater] für 5.000 Gulden vom Kaiser verpfändet wurde, mit allem Zubehör seinem Bruder Heinrich.

Ihre Siegel kündigen an: Gottfried zum Jungen, sein Schwiegersohn Johann Füllschüssel von Nierstein (Iohan Fulschußle von Niersthein) und Gottfrieds Sohn Henne einerseits und Heinrich zum Jungen für sich, seine Frau Else und seine Erben andererseits, auf Bitten der Brüder ferner die Zeugen Werner Knebel von Katzenelnbogen (Wernher Knebel von Katzen Elenbogen), Domherr zu Mainz (Mentze), Johann Wormsberger von Dirmstein (Iohan Wormßberger von Dirmensteun), Gelfried von Nackenheim (Gelfritt von Nackheim) und N. (4) Knebel von Katzenelnbogen (Knebell von Katzen Elenbogen), Edelknechte, sowie die Brüder Gottfried (Gotze) und Henne zum Jungen, die Söhne des verstorbenen Gottfried zum Jungen.

[…] gegeben […], da man zalete nach Christi geburtt dreutzehen hundert und darnach in dem syben und sybentzigsten iare, uff sanct Mathias tag der [!] heiligen zwolffbotten.

(1) Im weiteren Verlauf der Urkunde heißt es statt Contze richtig: Gotze.

(2) In den ersten vier Fällen ist jedoch Freiraum zum Eintrag der Vornamen gelassen worden, so dass die überlieferte Abschrift offenbar auf ein Konzept einer Urkunde zurückgeht, die in dieser Form nicht ausgefertigt wurde.

(3) Gelegen oberhalb von Wolfstein, Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz.

(4) Der Vorname ist nicht genannt, aber es wurde Platz gelassen, um ihn später einfügen zu können.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, E 12, Nr. 193/4, fol. 50r-52v, Abschr. (16. Jh.); https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v865072 (Digitalisat), dt., Papier.

  • Schütz, Gemeinde (1989), S. 287;
  • Schrohe, Geschlecht (1933), S. 24 und 27.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 185, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-008j.html (Datum des Zugriffs)

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