Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 180

1376 August 24

Ritter Eberhard von Merlau (Ebirhard von Mirlauwe), Volprecht (Folprecht) von Sassen und Johann von Kestrich (Iohan von Kesterich), Schöffen zu Grünberg (Grunenberg), bekunden, dass sie gemäß dem darüber ausgestellten Brief vor 13 Jahren gegenüber dem Juden Samuel, seiner Ehefrau und ihren Erben (Samuele deme iuden czu Marpurg, Guden, siner elichen wirten, und iren erbin) Bürgen geworden sind für eine Schuld des verstorbenen Johann von Merlau, zusammen mit ihren verstorbenen Mitbürgen Peter von Hirzenhain (Hertzenheyn), Ritter Friedrich Riedesel (Fryderiche Ryedesele) und Klaus von Engelhausen (Clause von Engelnhusin), in Höhe von 200 Gulden. In Erfüllung ihrer Verpflichtung entäußern sie sich nun genannter Güter, um damit ihre Schuld zu begleichen.

Es siegeln die Aussteller und die Zeugen Klaus (Claus) von Sassen, Eckard von Büren (Buren) und Diedrich (Thiderich) Hunichin, Schöffen zu Grünberg.

Datum anno domini MCCCLXXVI, in die beati Bartholomei apostoli. (1)

(1) Die Urkunde war an ihrem Aufbewahrungsort im Darmstädter Staatsarchiv nicht aufzufinden, daher wurde das Archivregest aus arcinsys übernommen.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, A 3, Nr. 229/23, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Hessische Urkunden 1, Nr. 1091, S. 727 f.
  • GJ 3, 2, S. 846.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 180, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-008h.html (Datum des Zugriffs)

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