Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 297

1382 Dezember 12, Gernsheim

Erzbischof Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er dem Mainzer Domherrn Werner (Wernher) Knebel [von Katzenelnbogen] eine jährliche Leibrente von hundert Gulden schuldet wegen der Propstei zu St. Severi in Erfurt (von der probistie wegen zu sante Severe zu Erfforte). Dieses Geld weist er ihm auf seinen Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) dergestalt an, dass Knebel die drei Turnosen, die itzunt stent Ioserlins des iuden erben (1) fur daz heilthum, sobald sie ledig fallen, von dem oder den Zollschreiber(n) zu Ehrenfels erhalten soll, auf dass ihm dort davon jährlich 100 Gulden zufließen gleich den 40 Gulden von den 408 Gulden gerechter Schuld und den 60 Gulden Geld für die Burghut zu Ockenheim, die ihm in anderen Urkunden ebenfalls auf den Turnosen zu Ehrenfels verschrieben wurden. Es folgen nähere Ausführungsbestimmungen und die Anweisung an den amtierenden Zollschreiber zu Ehrenfels, Heinrich, dass er oder die gegebenenfalls künftig zu zweit in Ehrenfels tätigen Zollschreiber Werner Knebel einen der drei ledig werdenden Turnosen verschaffen und ihm jährlich die Summe von 200 Gulden auszahlen.

Des zu orkunde etc. Datum Gernsheim, feria sexta ante diem sancte Lucie virginis, anno domini millesimo CCCᵒ LXXXsecundo.

(1) Gemeint sind die Erben des in Mainz wohnhaften Juden Joselin von Würzburg. Zum Hintergrund vgl. MZ02, Nr. 263 und MZ02, Nr. 260.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 63r/v, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.), dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 297, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-0058.html (Datum des Zugriffs)

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