Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 249

1379 Oktober 31, Eltville

Elekt Adolf [I.] von Mainz bekundet, dass er den Mainzer Bürgern Johann Berwolf (Henne Berwolffe) und Berwolf für Kleidung (umb gewant) 800 gute, kleine, schwere Gulden schuldet. Falls er das Geld nicht am nächsten Sonntag Invocavit (uff den grozen suntag nuͦ nehist kummet) (1) zurückzahlt, müssen die namentlich aufgebotenen Bürgen notfalls in Bingen Einlager leisten, bis den Gläubigern Genüge getan wurde. Falls diese unterdessen das fragliche Geld bei Juden oder Kawertschen (zuͦ den iuden oder kauwertzin) zu Lasten des Erzbischofs zu Schaden nehmen wollen, wird letzterer mit seinen Bürgen auch dafür haften. Nach Ausführungsbestimmungen zum Einlager verspricht Adolf, die Bürgen schadlos zu halten.

Siegelankündigungen des Erzbischofs und der Bürgen.

Datum Eltvil, in vigilia Omnium sanctorum, anno domini millesimo CCCᵒ LXXIXᵒ.

(1) 1380 Februar 12.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 9, fol. 160v-161r, Abschr. (leicht gekürzt, 14. Jh.); http://monasterium.net/mom/DE-StAW/MIB09/StA_W%C3%BC_MIB_9_fol_160v/charter (Digitalisat); http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2554 (Digitalisat);, dt. und lat., Papier.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 249, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-0057.html (Datum des Zugriffs)

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