Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 360

1385 September 20, Aschaffenburg

Laut einer Notiz hat Erzbischof Adolf [I.] von Mainz in ähnlicher Form [wie im Falle der Juden Garich und Joselin am 20. September 1385] (1) dem Juden Jakob, den Söhnen von dessen Bruder und deren Söhnen eine Aufnahmeurkunde erteilt. [Demzufolge durften sie sich auf drei Jahre nach Gutdünken in Buchen oder einer anderen mainzischen Stadt niederlassen. Der Erzbischof gewährte ihnen denselben Schutz wie seinen anderen Juden. Dafür sollten sie ihm jährlich einen festgelegten Zins bezahlen. Wenn sie diesen entrichtet hatten, stand es ihnen in dem entsprechenden Jahr frei, aus dem Erzstift wegzuziehen. Gemäß dem Judenrecht sollten vor Gericht nur unbescholtene Christen oder Juden gegen sie aussagen dürfen.]

(1) Vgl. MZ02, Nr. 359.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 354v, Notiz (14. Jh.), lat., Papier; Darmstadt, StA, A 14, Nr. 300 (Fotokopie).

  • Regesten der Mainzer Erzbischöfe nach 1374/75 10, Nr. 630a (http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1558) [Zugriffsdatum: 14. März 2016];
  • Quellen zur Geschichte der Juden im STA Darmstadt, Nr. 459, S. 126 (fehlerhaft);
  • Ziwes, Studien (1995), Nr. 109, S. 289 f.;
  • Judaica im Staatsarchiv Darmstadt 1, Nr. 227, S. 48.
  • GJ 3, 1, S. 186;
  • Trunk, Gemeinde (1980), S. 85.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 17.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 360, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-003w.html (Datum des Zugriffs)

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