Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 1913

1384 [zwischen November 14 und November 23]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1384: (1)

fol. 53r:

[1.] [Der Jude] Johel, Schwiegersohn Heilmanns, hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) Katharina Glockingens und ihrer Tochter Else aufgrund einer Schuld in Höhe von 18 Gulden weniger eines Turnosen aufgeboten.

[2.] [Der Jude] Johel, Schwiegersohn Heilmanns, hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) Katharina Auheimers aufgrund einer Schuld in Höhe von drei Gulden aufgeboten.

[3.] [Der Jude] Johel, Schwiegersohn Heilmanns, hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) des sogenannten Palmsdorfer aufgrund einer Schuld in Höhe von drei Pfund Heller und drei Turnosen aufgeboten.

[4.] [Der Jude] Johel, Schwiegersohn Heilmanns, hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) des sogenannten Brockeman aufgrund einer Schuld in Höhe von einem Gulden aufgeboten.

fol. 54r:

[5.] Jutta Grumpen hat sich von dem Juden Seligmann in Betreff einer Schuld in Höhe von einem Gulden gelöst.

[6.] Conze, Sohn Rudolfs von Bornheim, hat sich von dem Juden Seligmann in Betreff einer [Bürgschaftsverpflichtung für] Kunze Sipen (alse von Kuntzen Sypen wegin) von einer Schuld in Höhe von vier Gulden gelöst.

fol. 54v:

[7.] [Der Jude] Joselin von Marburg hat aufgrund einer Forderung in Höhe von sieben Gulden zuzüglich der Zinsen einen Kummer geöffnet, der sich auf [das Eigentum des] Herrn [und Ritters] Gottfried von Stockheim erstreckt, welches bei Rörich zu Brückenau (3) hinterlegt ist.

fol. 55r:

[8.] Heinz Mulber und seine Ehefrau Katharina haben sich von dem Juden Heilmann von einer Schuld in Höhe von zehn Gulden gelöst, die auf nicht näher bezeichnete Pfänder zurückzuführen ist (alse von X guldin von phande wegin).

fol. 56r:

[9.] Kune Schwab hat bekannt, dem [Juden] Joselin von Marburg 12,5 Gulden zu schulden, wie diese sein Schuldbrief besagt.

[10.] Hartmut Bock hat bekannt, dem [Juden] Joselin von Marburg das zu schulden, was sein Schuldbrief besagt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Hausname in Frankfurt.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 24, fol. 53r-56r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 705.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 1913, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-02aj.html (Datum des Zugriffs)

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