Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2350

1390 September 1

Heilmann, Schultheiß zu Oberassenheim (Obirn Ussinkeym), Sitze Fuss und sein Bruder Hermann Fuss (1), Peter von Wöllstadt (Wolnstad), allesamt ansässig zu Oberassenheim, bekunden, dass sie unterschiedslos und jeder für den Gesamtbetrag haftend von dem bescheidenen Judenarzt Jakob [von Straßburg], Judenbürger zu Frankfurt, und dessen Stiefsohn Joselin, Judenbürger zu Hanau, 40 Gulden geliehen haben, die wöchentlich mit zwei jungen Hellern je Gulden verzinst werden. Zur Sicherheit stellen die Schuldner drei Bürgen (2), die zu Hanau ansässig sind. Sobald die Juden nicht mehr länger auf ihr Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, Schuldner und Bürgen mündlich oder schriftlich zu mahnen bzw. durch Boten mahnen zu lassen, woraufhin diese unverzüglich die Schulden zu bezahlen oder ausreichend Pfänder zu stellen haben. Tun sie dies nicht, so können die Juden solange eigenständig Pfänder einziehen, bis sie genügend für Hauptgeld, Zinsertrag und alle Unkosten, die ihnen entstanden sind, erzielt haben. Die Schuldner sagen zu, die Juden hieran in keiner Weise zu hindern, und im Bedarfsfall bei Tod oder Abzug eines Bürgens innerhalb von 14 Tagen Ersatzbürgen zu stellen, widrigenfalls haben die übrigen Bürgen den Juden Pfänder zu geben. Schuldner und Bürgen versprechen, sich zum Nachteil der Juden keiner geistlichen oder weltlichen Gerichte zu bedienen und gute Bürgen zu sein. Auf Bitten der Schuldner und ihrer Bürgen siegelt Heinrich von Mühlheim (Heynrich Mulnkeim).

[Datum anno domini MᵒCCCᵒLXXXXᵒ], ipso die beati Egpidij. (3)

Rückvermerk:

Nach dem Regest im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt befand sich auf der Rückseite eine hebräische Notiz, die in Übersetzung lautet: Osinkeim

(1) Im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, werden die Gebrüder 'Süsz' genannt.

(2) Ihre Namen fehlen im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, sowie in den Jerusalemer Nachlassakten von Moritz Stern.

(3) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 371, S. 145 f.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2350, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01w7.html (Datum des Zugriffs)

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