Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2318

1390 April 8

Katharina Würzgarten von Hochstadt, Henchin Zahn, Bürger zu Frankfurt, und Peter, Sohn Gutlins von Hochstadt, bekunden, dass sie von Seligmann [von Linnich] mit der Beule (mit der bulen), Judenbürger zu Frankfurt, zwölf Gulden geliehen haben, die wöchentlich mit zwei alten Hellern je Gulden verzinst werden. Die Schuldner sagen zu, dass sie dem Juden und seinen Erben dann, wenn diese ihr Geld nicht mehr länger entbehren wollen und die Schuldner mahnen, unverzüglich die Schuldtitel bezahlen oder ausreichend Pfänder stellen werden, und bekunden, dass sie sich zum Nachteil der Juden keiner geistlichen oder weltlichen Gerichte bedienen wollen. Der rechtmäßige Inhaber der gegenwärtigen Schuldurkunde ist zur Eintreibung der Forderungen berechtigt. Katharina verspricht zudem, dass sie ihre beiden Mitschuldner schadlos halten werde. Auf Bitte der Schuldner siegelt Herbord Frauenstein, weltlicher Richter zu Frankfurt.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXXᵒ], sexta feria ante dominica Quasimodogeniti. (1)

Rückvermerk:

Hebr. Rückvermerk: 'Katerina Wartzgarter' (2) (קטרינא וורצגרטיר)

(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

(2) Der hebräische Rückvermerk ist in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern überliefert (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 8, Nr. 15).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 364, S. 144.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2318, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01vx.html (Datum des Zugriffs)

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