Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2310

1390 März 15

Göbel von Hochstadt und Ulrich von Hochstadt, Bürger zu Frankfurt, bekunden, dass sie von Kalman, Sohn Salmans von Alzey, Judenbürger zu Frankfurt, 57 Gulden geliehen haben, die wöchentlich mit zwei jungen Hellern je Gulden verzinst werden. Sobald Kalman und seine Erben nicht mehr länger auf das Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, die Schuldner zu mahnen, woraufhin diese unverzüglich das Geld zu bezahlen oder ausreichend Pfänder zu stellen haben. Die Schuldner sagen zu, sich zum Nachteil der Juden keiner geistlichen oder weltlichen Gerichte zu bedienen und die Schulden gütlich zurückzuzahlen. Der rechtmäßige Inhaber des gegenwärtigen Schuldbriefes ist zur Eintreibung der Forderungen berechtigt. Solange noch mindestens ein Siegel an demselben Schuldbrief anhängt, soll niemand behaupten, die Schulden seien bereits vollständig zurückgezahlt worden. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXXᵒ], feria tertia post dominicam Letare.

Rückvermerk:

Hebr. Rückvermerk: '28. Adar, 57 Gulden, Dienstag, Kolper [sic!] […] vun Heikstat' (1) (כ׳׳ח אדר נ׳׳ז זהובי׳ יו׳ ג׳ קולפר שפיו בון היקזשטט)

(1) Der hebräische Rückvermerk ist in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern überliefert (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 26, Nr. 63).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 363, S. 143.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2310, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01vw.html (Datum des Zugriffs)

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