Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2305

1390 Februar 28

Heinrich Schotter und Hertwin Glöckner, beide gesessen zu Bergen, bekunden, dass sie von dem Judenarzt Jakob [von Straßburg], Judenbürger zu Frankfurt, 13 gute, kleine, schwere und gewogene Gulden geliehen haben, die wöchentlich mit zwei alten Hellern je Gulden verzinst werden. Als Bürgen stellen die Schuldner die beiden ebenfalls in Bergen ansässigen Heinz Albrecht und Henne, Sohn Husens. Sobald Jakob und seine Erben nicht mehr länger auf das Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, die Schuldner und ihre Bürgen mündlich oder schriftlich zu mahnen bzw. durch Boten mahnen zu lassen, woraufhin diese unverzüglich das Geld zu bezahlen oder ausreichend Pfänder zu stellen haben. Tun sie dies nicht, so haben sie nach Frankfurt in eine öffentliche Herberge einzufahren und darin in rechter Geiselschaft zu verharren, bis die Forderungen der Juden vollständig befriedigt wurden. Die Schuldner sagen zu, auf die Anrufung geistlicher und weltlicher Gerichte zum Schaden der Juden zu verzichten, was die beiden Bürgen, die gute Bürgen sein wollen, ebenfalls für sich bestätigen. Auf Bitte der Aussteller siegelt der Edelknecht Heinz Rumpenheimer aus Bergen. (1)

Rückvermerk:

hebr. RV (2)

(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

(2) Der hebräische Rückvermerk ist in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern überliefert (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. ##, Nr. ##).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 358, S. 142.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2305, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01vr.html (Datum des Zugriffs)

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