Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2273

1389 Dezember 3

Thilo Daubecker aus Bergen bekundet, dass er von dem Arzt (artzit) Jakob [von Straßburg], Judenbürger zu Frankfurt, zehn Gulden (1) geliehen habe, die wöchentlich mit zwei jungen Hellern je Gulden verzinst werden. Als Bürgen verpflichten sich Heinz Albrecht und Gerlach Lotze, Sohn des alten Schultheißen von Seckbach. Sobald Jakob oder seine Erben nicht länger auf das Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, den Schuldner sowie dessen Bürgen mündlich oder schriftlich zu mahnen bzw. durch Boten mahnen zu lassen, woraufhin diese unverzüglich das geforderte Geld zu bezahlen haben. Tun sie dies nicht, haben sie sich zu dritt zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Frankfurt einzufinden, die ihnen von den Juden angewiesen wird und darin solange zu leisten, bis Jakob und seine Erben Hauptgeld, Einlagerkosten, Zinsertrag, Botenlohn und allen anderen Schaden, der anfallen sollte, vollständig gezahlt worden ist. Sofern ein Bürge stirbt oder außer Landes fährt, hat Thilo für Ersatz zu sorgen. Der Schuldner bekundet zudem, dass er seine Bürgen schadlos halten werde. Die beiden Bürgen sichern zu, zum Nachteil des Juden keine geistlichen oder weltlichen Gerichte anzurufen und gute Bürge zu sein. Der rechtmäßige Inhaber des gegenwärtigen Schuldbriefes ist zur Eintreibung der Forderungen berechtigt. Sollten Thilo und seine Bürgen die vorgenannten Vereinbarungen nicht einhalten, sind Jakob und seine Erben dazu berechtigt, sie an Leib und Gut zu pfänden, wobei mögliche Schäden, die den Juden oder ihren Helfern hierbei entstehen, von Thilo und seinen Bürgen ausgeglichen werden müssen. Auf Bitte des Schuldners siegelt Hermann Grünauer, Bürger zu Frankfurt.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXIXᵒ], feria sexta post diem Andree apostoli. (2)

Rückvermerk:

Hebr. Rückvermerk: '28. [?] Kislew, 90 Gulden, es schuldet Tile Tanwecker' (3) (כ׳׳ח [?] כסליו צ׳ זהו׳ חייב טילא טנועקיר)

(1) So nach dem Regest im UB zur Geschichte der Juden. Hingegen wird das Hauptgeld im Jerusalemer Nachlass von Moritz Stern mit sechs Gulden angegeben (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 25, Nr. 61).

(2) Die Urkunde war mit Tilgungsschnitten versehen.

(3) Der hebräische Rückvermerk ist in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern überliefert (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 25, Nr. 61).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 355, S. 140 f. (irrig zu XII 2).

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2273, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01ve.html (Datum des Zugriffs)

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