Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2154

1388 Oktober 19

Junge Enders, Kulman, Sohn Fiens, Henne Kunkel von Bergen, Henne Gidriz und der Steinmetz Rudolf zur Brotschirn, Bürger zu Frankfurt, bekunden, dass sie dem Juden Liebermann von Linnich und dessen Schwägerin Seligkeit, Judenbürger zu Frankfurt, acht Gulden schuldig sind, die wöchentlich mit zwei alten Hellern je Gulden verzinst werden. Sobald die Juden nicht mehr länger auf ihr Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, die Schuldner zu mahnen, woraufhin diese unverzüglich ihre Schulden zu bezahlen oder ausreichend Pfänder zu stellen haben. Die Schuldner versprechen, auf die Anrufung geistlicher und weltlicher Gerichte zum Schaden der Juden zu verzichten. Der rechtmäßige Inhaber des gegenwärtigen Schuldbriefes ist zur Eintreibung der Forderungen berechtigt. Junge Enders und Kulman, Sohn Fiens, bekunden, dass sie ihre Mitschuldner schadlos halten werden, gleichwohl sie alle gemeinschaftlich und jeder für die Gesamtschuld haften. Auf Bitte der Schuldner siegelt Hanemann Scheffer, weltlicher Richter zu Frankfurt.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXVIII°], feria secunda post beati Galli confessoris. (1)

(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 348, S. 139.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2154, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01tu.html (Datum des Zugriffs)

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