Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

2374 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 2091.

Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2094

1388 Januar 3

Großhenne, Thile Henne, Henne Fuss und Heinrich im Steinhaus von Hochstadt (yme steynhuse von Hohinstat) bekunden, dass sie Seligmann von Linnich, Judenbürger zu Frankfurt, zwölf Gulden und vier Turnosen schuldig sind, die wöchentlich mit zwei alten Hellern je Gulden verzinst werden. Sobald Seligmann und seine Erben nicht mehr länger auf das Geld verzichten wollen, haben sie das Recht, die Schuldner einzeln oder gemeinschaftlich, mündlich oder schriftlich zu mahnen bzw. durch Boten mahnen zu lassen, woraufhin die Gemahnten unverzüglich nach Frankfurt in eine öffentliche Herberge zu kommen haben, die ihnen von den Juden angewiesen wird, um dort bis zur vollständigen Rückzahlung von Hauptgeld und Zinsertrag in rechter Geiselschaft zu verbleiben. Grosshenne bekundet, dass er seine Mitschuldner schadlos halten wolle, gleichwohl alle gemeinsam und unterschiedslos für die Gesamtschuld haften. Die Schuldner sagen zu, zum Nachteil des Juden auf die Anrufung geistlicher und weltlicher Gerichte zu verzichten. Auf Bitten der Parteien siegelt Hanemann Scheffer, weltlicher Richter zu Frankfurt.

[Anno domini MᵒCCCᵒLXXXVIIIᵒ], feria sexta post Circumcisionem Domini. (1)

Rückvermerk:

Hebr. Rückvermerk: 'Groß Henne, 12 Gulden, 3 Denare' (2) (גרוש הנא י׳׳ב זהו׳ ג׳ דינ׳)

(1) Die Urkunde wies Tilgungsschnitte auf.

(2) Der hebräische Rückvermerk ist überliefert in einem handschriftlichen Regest im Nachlass Moritz Stern (Jerusalem, CAHJP, P17-748, S. 22 f., Nr. 53),

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 336, S. 132.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2094, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01t7.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht