Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 1928

1385 Januar 2, Nürnberg

Der Rat der Stadt Nürnberg teilt der Stadt Speyer (1) mit, dass zuletzt, als König [Wenzel] vom Rhein her uff [nach Nürnberg] geritten war, der Herzog von Teschen, der Landgraf [Johann I.] von Leuchtenberg und der Hofmeister Konrad Krieg in die Stadt [Nürnberg] kamen und dort heimlich (in geheyme) den städtischen Rat darüber unterrichteten, dass sie mit den Rheinischen Städten zu Koblenz und zu Mainz dahingehend verhandelt haben, dass sich König und Städte wieder vereinen und sich dann wieder besser vertrauen sollten, als dies bislang der Fall sei. Der Adressat solle daher die Rheinischen Städte hierüber unterrichten und - nach Beratungen des Städtebundes - dem König eine Antwort zusenden. Darüber hinaus teilen die Aussteller mit, dass die Vorgenannte den Adressaten einen Brief geschickt haben, der dem gegenwärtigen Schreiben erneut beigelegt ist, wonach sich die Städte des Rheinischen Bundes am 5. Februar 1385 (uff den nehsten sontag nach unser vrouwen tag lichtmesse) in Speyer (in uwer stad) einzufinden haben; in gleicher Weise sei nach Ulm für die Schwäbischen Städte geschrieben worden. Der Herzog von Teschen und der Landgraf bekundeten zudem, dass sie - ausgestattet mit königlicher Vollmacht (mit vollem gewalt von unsers herren dez kuniges wegen) - nach Speyer kommen werden, um hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheit sowie in Betreff der Juden zu verhandeln; man wolle Wege finden, dass der König und die Städte, in denen Juden leben, dieselben Juden nutzten und wie man verhindere, dass diese den Schatz der Christen nicht verfremden, da er nicht lange in ihrer Hand bleibe (und ouch von der juden wegen, wie man wege finde, das unser herre der kunig und die stette, die die juden hettent, der selben juden genuͤssen, und wie man furqueme, das der schatz in der cristenheid von ynn als gar nyt emphrendet wurde und als gar in ire hand nyt blibe). [Die Verhandlungen zu Speyer] betreffen auch den Gulden und die Silbermünze. Die Aussteller geben an, dass sie von dem Herzog, dem Landgrafen und dem Hofmeister darum gebeten worden seien, die vorgenannten Inhalte nach Speyer und Ulm weiterzugeben, damit von dort Einladungen für den angedachten Tag in Speyer versendet werden können. Darüber hinaus betonen die Aussteller, dass diese Angelegenheit geheim zu bleiben habe (das solich sache in geheyme verliben und verswigen werden).

Datum feria IIᵒ post Circumcisionis Domini, anno etc. LXXX quinto.

(1) So die Identifizierung des in der Vorlage ungenannten Adressaten in den angeführten Editionen.

Überlieferung:

Strasbourg, AVES, III 49 Nr. 162, Abschr. (gleichz.; auf derselben Vorlage findet sich das bei FW02, Nr. 1924 mitgeteilte Stück), dt., Papier.

  • Urkunden und Akten der oberdeutschen Städtebünde 3, 1, Nr. 604, S. 604 f.;
  • UB der Stadt Straßburg 6, Nr. 251, S. 141 f.;
  • Ebrard, Annäherungsversuch (1877), Nr. 3, S. 23 f.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 07.05.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 1928, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01qu.html (Datum des Zugriffs)

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