Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 1909

1384 Oktober 18

Die Gesandten der Städte [des rheinischen Bundes] haben gemeinsam mit [nicht näher bezeichneten] Freunden (1) vereinbart, dass in jeder Mitgliedsstadt des Bundes öffentlich verkündet werden soll, dass ein jeder, der gegen Räte und Gerichte oder Christen und Juden Aufstände (uffleuffe) anzettele, bestraft werde. Sollten sich diese Friedensbrecher in eine andere Bundesstadt absetzen, sollen sie dort derart gestraft werden, als hätten sie die Vergehen auch dort begangen.

Von anderer Hand und mit anderer Tinte folgt ein gleichzeitiger Nachtrag:

Dies wurde durch die Stadt verkündet und an der Rathaustür, an St. Niklas, bei den Barfüßern, zu St. Katharinen, bei den Predigern und am Sachsenhausener Brückenturm angeschlagen (Dit ist verkundet durch die stad unde auch geslagen an die rathuses porthen, zuͦ sant Niclawese, zum Bartfuszen, zuͦ sand Kathrinen, zun Predegern unde (2) Sassinhuser bruͦckenthorn).

Anno domini MᵒCCCᵒLXXXIIII, feria tertia post Galli.

(1) Sind die schwäbischen Städte gemeint? Der vorliegende Erlass war jedenfalls eine unmittelbare Reaktion auf den nur wenig zurückliegenden Pogrom in Nördlingen.

(2) Es folgt gestrichen an.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Kopialbuch 9, fol. 110v, Nr. 260, Abschr. (gleichzeitig), dt., Papier.

  • Urkunden und Akten der oberdeutschen Städtebünde 3, 1, Nr. 568, S. 577 f.;
  • UB der Stadt Friedberg 1, Nr. 654, S. 345 f.;
  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 432, S. 201 (irrig zu 1394).

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 1909, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-01qm.html (Datum des Zugriffs)

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