Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 227

[1358] April 20, Eltville

Erzbischof Gerlach von Mainz schreibt an Wiker [Frosch], Scholaster des St. Stephanstifts zu Mainz, seinen lieben Getreuen, und bittet diesen eindringlich (cum instantia), persönlich oder durch eine andere Person eine Antwort über die Einigung zwischen dem Erzbischof und den Frankfurter Bürgern zu verschaffen. Erzbischof Gerlach führt aus, dass er diesen hinsichtlich des erbetenen Zeitpunktes [zur Bezahlung] des Geldes - nämlich zwei Wochen nach Ostern (quatuordecim dierum post Pascha) (1) - entgegengekommen sei, allerdings sollten sich die Frankfurter nunmehr auch an das Vereinbarte halten oder ganz davon zurücktreten. Sofern die vorgenannte Einigung [in Betreff der Frankfurter Judensteuer] nicht zustande kommen sollte, behält sich Gerlach weitere Schritte vor (salvam volumus habere nostram actionem).

Datum Eltevil, feria sexta ante Georgii. (2)

(1) 1358 April 14.

(2) Vgl. zur Diskussion der Laufzeit dieses Schreibens die Angaben bei REM 2, 1, Nr. 2714, S. 608 f., Anm. 1, sowie bei Nova Alamanniae 2, 1, Nr. 1009, S. 665. Wahrscheinlich steht der Brief in direktem inhaltlichen Kontext zu den Ablösungsverhandlungen um die dem Mainzer Erzstift zustehenden Judensteueranteil aus Frankfurt, die durch Vermittlung des Oppenheimer Schultheißen Heinrich zum Jungen am 24. August 1358 erfolgreich abgeschlossen wurden; vgl. FW02, Nr. 233.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Reichssachen I, Nr. 48, Orig., lat., Papier.

  • Nova Alamanniae 2, 1, Nr. 1009, S. 665.
  • Inventare des Frankfurter Stadtarchivs 1, S. 4;
  • REM 2, 1, Nr. 2714, S. 608 f.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 227, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-011a.html (Datum des Zugriffs)

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