Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 207

1357 Mai 25

Johann Weycker und Johann Rust, sein Kind und Erbe, bekunden, dass sich dem zu Hochweichsel ansässigen Haus der St. Johanniter und dem dortigen Komtur eine Ewiggülte in Höhe von einer Mark Pfennige zu zahlen versprechen, die jährlich an Martini (1) fällig wird. Hierfür setzen sie den Johannitern ihre beiden zu Butzbach gelegenen Häuser - eines liegt gegenüber der Brotschirne, das andere liegt dahinter in der Judengasse (unser hauß, das da gegenn denn broitschirnenn stett zu Buͦtzpach, unnd das hauß, das da hindene stett in der juͦdengassen) - zu Unterpfand. Diese Unterpfänder dürfen die Johanniter ohne Schöffen- und Gerichtsurteil aufbieten und sie zu vollen Rechten wie anderes Eigentum behandeln, falls die Verkäufer ihren jährlichen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen. Die beiden Verkäufer bekunden zudem, dass Kuse, Tochter Johanns d. Ä. und Schwester Johanns d. J., dem vorgenannten Verkauf nach Erreichen der Volljährigkeit zustimmen wird. Als Zeugen waren dabei: Herbord Drusing, Franz von Göns, Heinrich [von Hoch-]Weichsel, Johann Feist, Schöffen zu Butzbach, sowie viele andere gute Leute. Auf Bitte der beteiligten Parteien siegeln Bürgermeister und Schöffen zu Butzbach mit dem städtischen Siegel sowie der Jungherr Anselm d. Ä. von Hochweichsel, Amtmann zu Butzbach.

Datum anno domini MᵒCCCᵒLVIIᵒ, in die Urbani pape et martiris.

(1) November 11.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. C 1 A, Nr. 196, fol. 20v-22r, Abschr. (um 1603); https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1294060, dt., Papier.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 207, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-010y.html (Datum des Zugriffs)

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