Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 176

1354 März 27, Wetzlar

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar (Wetflar) bekunden, dass sie dem ehrbaren Wiker Frosch von Frankfurt (hern Wycker genant Froysch von Frankinford), Schulmeister des St. Stefanstiftes zu Mainz, gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Gulden in bar eine jährliche Wiederkaufsgülte in Höhe von 100 Gulden verkauft haben, die Wiker an Michaelis (1) in Frankfurt ausbezahlt werden soll. Sofern die Stadt Wetzlar ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so ist der Inhaber der Gülte dazu berechtigt, das säumige Geld auf Schaden der Stadt Wetzlar in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen aufnehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Datum Wetfla[ariam], [an]no domini MᵒCCCᵒLᵐᵒ quarto, feria quinta proxima post Annunciationis virginis gloriose.

(1) 1354 September 9.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato, Orig., dt., Perg.

  • Felschow, Wetzlar (1985), S. 356 f.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 176, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-010h.html (Datum des Zugriffs)

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