Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)
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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 178
1354 August 14
Ulrich [III.], Herr zu Hanau (Ulrich, herre zuͦ Hennaw), bekundet, dass er sich mit den Bürgermeistern, dem Rat und der Bürgergemeinde zu Friedberg (Frideberg) in Betreff des Judengutes, das zu der Zeit, als die Juden dort 'vergingen', geplündert und gestohlen wurde, sei es Hausrat, Kleidung (an pluͦndern) oder anderen Gerätschaften, und der hieraus resultierenden Forderungen und Ansprüche, die Ulrich von seinen und des römischen König Karls [IV.] wegen gegen dieselben Bürger erhoben hatte, vollständig gerichtet habe. Ulrich leistet für sich und den König in Betreff des Judengutes Verzicht, nachdem er seitens der Bürger einen nicht genannten Geldbetrag erhalten hat. Den Bürgern erlaubt er auch im Namen des Königs, der ihn hiermit beauftragt hatte, das geraubte Judengut [von den Plünderern] zurückzufordern, einzunehmen und damit zu tun, was sie wollen. Sollten andere Juden zu einer späteren Zeit in Friedberg wohnhaft werden, so behält sich Ulrich für sich und seine Erben deren Dienste, Nutzen und alle Rechte vor, die er und seine Vorfahren an ihnen durch das Heilige Reich besitzen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.
Datum anno domini MᵒCCCᵒLIIIIᵒ, feria quinta ante Assumptionem beate Marie virginis.
Überlieferung:
Darmstadt, StA, Best. B 5, Nr. 477, Orig., dt., Perg.
- UB zur Geschichte der Herren von Hanau 3, Nr. 115, S. 129 f.;
- Hessische Urkunden 1, Nr. 1351, S. 913.
- Quellen zur Geschichte der Juden im STA Darmstadt, Nr. 101, S. 32;
- UB der Stadt Friedberg 1, Nr. 441, S. 196.
(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 178, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-0105.html (Datum des Zugriffs)
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