Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2351

1390 September 6, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1390: (1)

fol. 46r:

[1.] Judenschule (juddenschole) (2). Rupel von Schwanheim sowie [der Jude] Smohel und seine Mutter wurden gerichtet. Sie haben Rupel acht Turnosen gegeben.

[2.] [Der Jude] Moiste hat den vorgenannten Kummer, der sich auf Eigen und Erbe Richards von Winden erstreckt, erwirkt.

[3.] Der Jude Kalman hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 19 Gulden und 14 Achtel Korn - jeweils zuzüglich der Zinsen - bereits am letzten Gerichtstag einen Kummer getan, den er heute geöffnet hat und der sich auf Eigen und Erbe Richards von Winden erstreckt.

[4.] Die Jüdin Bele hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) Henne Glauburgs d. Ä. aufgrund einer Schuld in Höhe von 80 Gulden zuzüglich der Zinsen aufgeboten.

[5.] Conze Noit hat bekannt, dass er [dem Juden] Seligmann von Gelnhausen nicht näher bezeichnete Pfänder (sine phande) wegen einer Schuld des jungen Endres in Höhe von elf Gulden zuzüglich der Zinsen übergeben (erleubet) habe.

fol. 46v:

[6.] Wigel [zum] Weidenbusch (3) hat gegen den Juden Abraham einen Zahlungsbeschluss über vier Gulden erwirkt.

[7.] [Die beiden Juden] Ber [von Seligenstadt] und sein Sohn Natan haben gegen Jakob Strahlenberg d. Ä. einen Zahlungsbeschluss über 70 Gulden erwirkt, wie dies ihr Schuldbrief besagt.

fol. 47r:

[8.] Die Jüdin Ritzelin hat gegen Conze Kloppel einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies ihr Schuldbrief besagt.

(1) Aus dem Nachlass von Hektor Ammann (Frankfurt, ISG, S 1 / 425), Exzerpt zum Schöffengerichtsbuch für das Jahr 1390, ergibt sich, dass die Einträge auf fol. 46r,46v und 47r auf den 6. September 1390 datieren.

(2) Nach einer Notiz im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 767, Anm. 1, stand dieser Vermerk in der heute verlorenen Vorlage 'am Rand links' neben dem eigentlichen Eintrag.

(3) Hausname in Frankfurt.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 29, fol. 46r-47r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 767.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2351, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00zq.html (Datum des Zugriffs)

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