Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2337

1390 [zwischen Juni 13 und 27], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1390: (1)

fol. 34r:

[1.] Die Holzschuhmacherin (holtzschuͦern) Elechin hat bekannt, der Jüdin Schöne 19 Schilling Heller zu schulden.

[2.] Der Jude Michel hat bekannt, Henne Scheel, Sohn Dieles, fünf Viertel Wein (V firteil wines) zu schulden.

fol. 35r:

[3.] Die [Frankfurter] Schöffen haben ein Urteil gesprochen: Nachdem der verstorbene Sporenmacher (sporrer selge) Heinz sein Haus an den Juden Wolf verpfändet hatte, wird jedoch festgestellt, dass diese Verpfändung nur während Heinz' Lebtagen gültig war, und nicht länger. Da jedoch bereits das nicht namentlich genannte Kind von Heinz dieses Haus seitens seiner Mutter geerbt hatte, muss der Jude das vorgenannte Kind in Betreff des Hauses ungehindert lassen.

[4.] [Der Jude] Josef von Oppenheim stimmt zu, wegen eines nicht näher genannten Vergehens eine Strafzahlung verbüßen zu müssen (Josef von Oppenheim wil mit willen I missetat verbuszen). (2)

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Der Eintrag ist gestrichen.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 29, fol. 34r-35r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 763.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2337, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00zk.html (Datum des Zugriffs)

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