Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2315

1390 März 23, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1390: (1)

[1.] Der Schreiner (kistener) Wigand hat bekannt, dem [Juden] Seligmann von Gelnhausen drei Gulden zuzüglich der Zinsen zu schulden, wofür Seligmann von Wigand nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) innehabe.

[2.] [Der Jude] Seligmann von Gelnhausen hat die vorgenannten, nicht näher bezeichneten Pfänder des Schreiners (kistener) Wigand aufgeboten.

[3.] Großjohann und Conze Eckemann haben bekannt, dem [Juden] Seligmann von Gelnhausen das zu schulden, was ihr Schuldbrief besagt.

[4.] Henne Holzapfel (Holtzappel) hat sich von dem Juden Heilmann in Betreff einer Schuld in Höhe von zwei Pfund vier Schilling Heller gelöst.

[5.] Der Schreiner (kistener) Wigand hat sich von dem Juden Liebermann in Betreff einer Schuld in Höhe von 20 Gulden gelöst.

[6.] [Der Jude] Seligmann von Gelnhausen hat gegen Henne Mage von Bornheim einen Zahlungsbeschluss über 29 Gulden erwirkt.

(1) Aus dem Nachlass von Hektor Ammann (Frankfurt, ISG, S 1 / 425), Exzerpt zum Schöffengerichtsbuch für das Jahr 1390, ergibt sich, dass die Einträge auf fol. 17v auf den 23. März 1390 datieren.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 29, fol. 17v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 760.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2315, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00z9.html (Datum des Zugriffs)

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