Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2304

1390 [zwischen Februar 25 und März 21], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1390: (1)

fol. 8v:

[1.] Die [Frankfurter] Schöffen haben ein Urteil gesprochen: Der Schuhmacher (sutor) Gompe hat gegenüber dem Juden Heilmann nachgewiesen, dass er ihm von einer Schuld in Höhe von 16 Gulden bereits 13 Gulden und einen Ort zurückgezahlt habe.

[2.] Der Jude Heilmann soll zwei Gulden als Strafe bezahlen, da er mit nicht namentlich genannten Zeugen gegen den Schuhmacher Gompe gesprochen habe (als er under die getzuge redte gein Gompen sutor).

[3.] Die Jüdin Zorline hat bekannt, dass sie Wernerchin als bösen Streitsüchtigen bezeichnet habe (habe geheiszen ein bose hedder). (2)

fol. 9r:

[4.] Die [Frankfurter] Schöffen haben ein Urteil gesprochen: Der Jude Heilmann soll wegen Henne Giseler eine Strafzahlung leisten (daz Heilman judde I missetat verbuszen solle als von Henne giselers wegin). (3)

[5.] Die [Frankfurter] Schöffen haben ein Urteil gesprochen: Henne Giseler hat gegenüber [dem Juden] Heilmann den benötigten Beweis in Betreff der Pferde (umb die perde) erbracht, so dass er es genießen soll. Heilmann jedoch soll ihm seinen Schaden und seine Kosten, die bekannt sind, erstatten (yme sinen schaden und kost keren, die kuntlich ist).

[6.] Henne Engelmann hat bekannt, dem [Juden] Heilmann 20 Gulden zu schulden, wie sein Schuldbrief besagt, wobei er ihm für zwei Gulden Bürge sei (daz er ym vor II gulden burge sy).

fol. 10r:

[7.] Adolf Weiß d. J. hat gegen [den Juden] Abraham einen Zahlungsbeschluss über 30 Gulden erwirkt.

[8.] [Der Jude] Seligmann von Gelnhausen hat gegen den Bender (bender) Henchin wegen [dessen Bürgschaftsverpflichtung für] den sogenannten Kohl (von des Kolen wegin) einen Zahlungsbeschluss über acht Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[9.] [Der Jude] Seligmann von Gelnhausen hat gegen den Bender (bender) Heinz von Bibra wegen [dessen Bürgschaftsverpflichtung für] den Schmied (smydde) Henne einen Zahlungsbeschluss über acht Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 11r:

[10.] Der Jude Wolf hat sich von dem sogenannten Osekorber in Betreff einer Schuld in Höhe von 40 Heller gelöst.

[11.] Die Jüdin Gutlin (Guͦtele judden) hat gegen den Heuhändler (hauͤmenger) Eberhard einen Zahlungsbeschluss über zweieinhalb Gulden erwirkt.

[12.] Der Jude Heilmann hat gegen den sogenannten Boseman einen Zahlungsbeschluss über 23,5 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt. Hiervon habe er ihm bereits elf Gulden zurückgezahlt.

[13.] Der Jude Heilmann hat gegen den Schreiner (kistener) Wigand einen Zahlungsbeschluss über vier Pfund Heller zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 12v:

[14.] Gerlach von Seckbach hat gegen [die Jüdin] Zorline einen Zahlungsbeschluss über einen Gulden erwirkt.

[15.] Der Jude Seligmann hat gegen den Schützen (schutze) Henne wegen [dessen Bürgschaftsverpflichtung für] Hoffmann (von Hofemans wegin) einen Zahlungsbeschluss über sieben Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[16.] Der Jude Seligmann hat gegen Engelmann d. Ä. und eine zweite Person (selb ander) einen Zahlungsbeschluss über vier Gulden erwirkt.

fol. 13v:

[17.] Die Ehefrau des Meisters Hans von Hagenau (meister Hans frauwe von Hagenawe) hat gegen den Juden Abraham einen Zahlungsbeschluss über 16 Turnosen erwirkt.

[18.] Der Schmied (smyd) Dulde hat sich von der Jüdin Seligkeit in Betreff einer Schuld in Höhe von einem halben Gulden gelöst.

[19.] Der Jude Johel hat gegen den Bender Hans, Schwiegersohn Gises, einen Zahlungsbeschluss über zehn Gulden erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[20.] Der Jude Abraham hat sich von Rüdiger von Aachen (von Aiche) in Betreff einer Schuld in Höhe von sechseinhalb Gulden gelöst.

fol. 14r:

[21.] Der Jude Senderlin hat bekannt, dass er [!] Bürge des Henne Winter in Betreff einer Schuld in Höhe von vier Gulden sei, die diesem noch in dieser Messe (4) gezahlt werden sollen (Senderlin judde hat bekannt, daz er Henne Winter burge sy vor IIII gulden; die sullen yme itzunt in dirre messe betzalit werden).

fol. 14v:

[22.] Der sogenannte Fust hat bekannt, dem Juden Seligmann das zu schulden, was sein Schuldbrief besagt.

fol. 15r:

[23.] Die namentlich ungenannte Ehefrau des Schwertfegers (swertfegirs) Heinz hat gegen den Juden Abraham einen Zahlungsbeschluss über zwölf Schilling Heller erwirkt.

[24.] Der Jude Heilmann hat sich von dem sogenannten Letzen in einer nicht näher genannten Angelegenheit gelöst.

[25.] Der Jude Heilmann hat gegen Lufried von Seckbach einen Zahlungsbeschluss über zwölf Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[26.] Der Jude Heilmann hat sich von Gerlach Letzen, Sohn Konzels, gelöst, nachdem dieser behauptet hatte, der Schuldbrief wäre bereits vollständig zurückgezahlt. Darüber hinaus hat Heilmann gegen Gerlach einen Zahlungsbeschluss über eine Schuld in Höhe von neun Gulden erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

fol. 15v:

[27.] Heinz Herdan hat bekannt, dem [Juden] Jakob, Schwiegersohn Josefs von Miltenberg, 66 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Der Eintrag ist gestrichen. Zur Übersetzung von 'hedder' vgl. http://www.woerterbuchnetz.de/DWB?bookref=10,751,29 [Zugriffsdatum: 15.05.2015].

(3) Der Eintrag ist gestrichen.

(4) Also die Frankfurter Fastenmesse (1390 März 6 bis 20).

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 29, fol. 8v-15v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 758 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2304, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00z6.html (Datum des Zugriffs)

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