Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2299

1390 [zwischen Februar 3 und 25], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1390: (1)

fol. 5v:

[1.] Heinrich Graf von Fechenheim hat bekannt, dass er Peter Fechir und eine zweite Person unterschiedslos (selb ander unverscheidenlich) in Betreff eines mittels Schuldbrief fixierten Kredits in Höhe von sieben Gulden an [den Juden] Seligmann versetzt habe, und verspricht deren Auslösung.

fol. 6r:

[2.] Der Jude Jakob von Seligenstadt hat bekannt, dem Altschuhflicker (rusze) Henne zu Sachsenhausen einen Gulden sowie neun Viertel Wein (IX firteil wines) zu schulden.

[3.] Lufried hat bekannt, dem [Juden] Seligmann von Gelnhausen das zu schulden, was sein Schuldbrief besagt.

[4.] Henne [von] Preungesheim (Brungesheim) hat bekannt, dass er gemeinsam mit drei weiteren Personen (selb virde) gegenüber [dem Juden] Seligmann in Betreff einer nicht genannten Schuldsumme als Bürge verpflichtet habe, wie dies ihr Schuldbrief besagt.

fol. 6v:

[5.] Hans, Ehemann einer getauften Jüdin (der gedaufften judden man), stimmt der Leistung einer Strafzahlung zu (wil mit willen I missetat verbuͤszen), da er in seiner Eigenschaft als Zeuge unterschiedliche Angaben in einem nicht näher genannten Verfahren gemacht hatte (und zuͦ eyme male anders redte dan zuͦ dem andern).

[6.] Der Bender (bender) Gise hat bekannt, dem Juden Heilmann 28 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[7.] Die Jüdin Zorline hat gegen Henne Mul einen Zahlungsbeschluss über 200 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 7v:

[8.] Die Verhandlung zwischen dem Juden Heilmann einerseits sowie dem Steinmetzen (steinmetzen) Rudolf und Lufried andererseits ist auf den nächsten Gerichtstag zwei Wochen nach Ostern (2) verschoben worden. Sollte dann jedoch kein Gerichtstag stattfinden, soll an dem hiernach folgenden Gerichtstag zu gleichen Rechten wie heute verhandelt werden.

[9.] Der Scherer (scherrer) Henne von Bornheim hat bekannt, dem Juden Seligmann das zu schulden, was sein Schuldbrief besagt.

[10.] Die Verhandlung zwischen dem Juden Heilmann und dem sogenannten Boseman ist auf den nächsten Gerichtstag in zwei Wochen verschoben worden. Sollte dann jedoch kein Gerichtstag stattfinden, soll an dem hiernach folgenden Gerichtstag zu gleichen Rechten wie heute verhandelt werden.

[11.] Conzechin Engelmann hat bekannt, dem Juden Heilmann 14 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt. Hiervon habe er ihm bereits vier Gulden zurückgezahlt.

[12.] Engelmann d. Ä. hat bekannt, dass er gegenüber dem Juden Heilmann in Betreff einer Schuld in Höhe von zwei Gulden als Bürge verpflichtet sei. Nota: Er hat sein Gezugsgeld gezahlt (3).

[13.] Der Bender (bender) Peter hat bekannt, dem Juden Heilmann 14 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt. Hiervon habe er ihm bereits vier Gulden zurückgezahlt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Ostern fiel auf 1390 IV 3.

(3) Dieser Zusatz nach UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 758, Anm. 3, als Randvermerk in der heute verlorenen Vorlage.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 29, fol. 5v-7v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 757 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2299, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00z4.html (Datum des Zugriffs)

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