Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2276

1389 [zwischen Dezember 11 und 15], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1389: (1)

fol. 58v:

[1.] Henne Nentir hat bekannt, der [Jüdin] Seligkeit, Ehefrau des Judenarztes (judenartzit) Jakob [von Straßburg], 47 Gulden zu schulden, da er ihr gegegnüber hierzu als Bürge verpflichtet sei.

[2.] Heinz Herdan hat gegen [den Juden] Abraham einen Zahlungsbeschluss über zwölf Gulden erwirkt.

[3.] Der Bender (bender) Heinz, Schwiegersohn Friensteins, hat bekannt, dem Juden Fivelin 46 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt. Für einen Teil hiervon habe er ihm bereits nicht näher bezeichnete Pfänder gestellt (er habe yme aber phande eins teils geben).

fol. 59r:

[4.] Der Jude Seligmann Gans hat gegen den Goldschmied (goltsmed) Martin einen Zahlungsbeschluss über 98 Gulden erwirkt.

[5.] Der Jude Heilmann hat gegen den Gerber (lower) Peter von Mainz einen Zahlungsbeschluss über 13 Turnosen zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[6.] Der Jude Heilmann hat gegen Peter [von] Liederbach einen Zahlungsbeschluss über zwei Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 59v:

[7.] Der Jude Levi hat die Schuldtitel, die auf einem - nicht überlieferten - Zettel notiert sind (disse schult in diesen ziteln), an eine nicht namentlich genannte Jüdin übertragen, damit diese sie auf eigene Rechnung einfordern oder verlieren kann. Anwesend waren hierbei: Herr Gipel [zum Eber], Herr Rulmann [Weiß], Herr Junge [Frosch] und Herr Clas Appenheimer.

fol. 60r:

[8.] Die Jüdin Seligkeit hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 20 Gulden einen Kummer geöffnet, der sich auf das bei ihr selbst untergestellte Pferd ihres Sohnes (uff ires sones perd hinder ir selber) erstreckt.

[9.] Henne, Sohn Kules, hat gegen [den Juden] Moiste, Sohn Josefs, einen Zahlungsbeschluss über zwei Gulden erwirkt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 28, fol. 58v-60r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 754 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2276, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00yu.html (Datum des Zugriffs)

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