Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2241

1389 September 9, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1389: (1)

fol. 37v:

[1.] [Der Jude] Kalman hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 40 Gulden einen Kummer geöffnet, der sich auf das Eigentum der Frau Helike von Montfort erstreckt, welches bei Clas [zum] Appenheimer (2) hinterlegt ist.

[2.] Materne Schwab hat bekannt, dem Juden Isaak von Linnich und dessen Erben 24 Gulden zu schulden. Darüber hinaus hat er an Eides statt gelobt und zu den Heiligen geschworen, dem vorgenannten Juden solange in jeder Messe vier Gulden zu zahlen, bis die vorgenannten 24 Gulden vollständig zurückgezahlt sein werden. Sofern er eine der versprochenen Ratenzahlungen nicht einhält, soll er ohne Gerichtsverfahren in das Gefängnis im Haus des obersten [weltlichen] Richters (in daz gefangnisse in des ubersten richters hus) gehen und dieses allein mit Willen und Wissen des vorgenannten Juden oder dessen Erben wieder verlassen dürfen. Sollte Materne jedoch so schäbig werden (wurde er als snode), dass er dies nicht tut, so hat Kune Schwab versprochen, an Maternes Stelle in das Gefängnis zu gehen. Verbessern sich jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse Maternes, so soll er die Raten erhöhen; zugleich genießen die Schulden bei dem Juden Priorität (beszert er sich an der narunge, so soll er auch die satzunge mere und ensal nymans vor dem judden betzalen). Darüber hinaus darf Isaak fünfeinhalb Schilling Heller an Zinsertrag, gelegen zu Mainz, einnehmen und von der Schuld in Abzug bringen, oder ihn weiterverkaufen.

[3.] Herr Materne [Schwab] hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 88 Gulden einen Kummer erwirkt, der sich auf die Besserung einer nicht genannten Menge an Gewand (uff die beszerunge des gewandes) erstreckt, das Eberhard Kucken gehört und bei dem [Juden] Seligmann hinterlegt ist. (4)

fol. 38v:

[4.] Irmentraut, Ehefrau Herbords von Soden, hat gegen die [Jüdin und] nicht namentlich genannte Ehefrau Josefs von Miltenberg ein Urteil zur Herausgabe von zwei Fässern, die neun Ohm fassen (II vas zuͦ IX amen hielden [!]), erwirkt.

[5.] Wangeheim von Vache hat sich von Morse, einem Juden von Hersfeld (Morsze, jude von Hirsfelden), in Betreff einer Schuld in Höhe von zwei Schock Turnosen zuzüglich der Zinsen gelöst.

[6.] Der Jude Bonefant (Bonefang [!] judde) hat gegen Heinz Horsdorf von Nürnberg einen Zahlungsbeschluss über 200 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

(1) Aus dem Nachlass von Hektor Ammann (Frankfurt, ISG, S 1 / 425), Exzerpt zum Schöffengerichtsbuch für das Jahr 1389, ergibt sich, dass die Einträge auf fol. 37v und 38v auf den 9. September 1389 datieren.

(2) Hausname in Frankfurt.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 28, fol. 37v-38v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 748.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2241, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00yc.html (Datum des Zugriffs)

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