Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2229

1389 [zwischen August 11 und 30], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1389: (1)

fol. 26r:

[1.] [Der Jude] Meier, Schwiegersohn Bers [von Seligenstadt], hat silberne Pfänder (silbern phande) des [Juden] Mose, Sohn Bers [von Seligenstadt], aufgrund einer Schuld in Höhe von 31 Gulden aufgeboten.

[2.] Wasmud Schit hat bekannt, dem [Juden] Seligmann von Gelnhausen 28 Gulden zu schulden, wie es sein Schuldbrief besagt.

fol. 26v:

[3.] Die Jüdin Seligkeit hat gegen den Müller (molner) Mulber einen Zahlungsbeschluss über 26 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 27v:

[4.] Der Steindecker (steindecker) Peter Finke hat bekannt, dem [Juden] Seligmann mit der Beule (mit der bulen) vier Gulden zu schulden, wie es sein Schuldbrief besagt.

[5.] [Der Jude] Seligmann soll bis Montag in einer Woche (2) gegenüber Hermann Lisch einen Eid leisten. Sollte jedoch eine der beiden Parteien nicht in Frankfurt sein (nyt heyme wer), so braucht diese kein Gezugsgeld zu zahlen, soll jedoch die Gegenpartei wissen lassen, dass diese in Betreff der Schulden in Höhe von fünf Gulden noch nicht gelöst worden sei.

fol. 28r:

[6.] Henne von Gambach hat bekannt, dem [Juden] Seligmann mit der Beule (mit der bulen) neun Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

fol. 29r:

[7.] Henne Hasenstaub hat bekannt, dass er gegenüber dem Juden Wolf, Sohn Frau Zorlines, in Betreff einer Schuld in Höhe von 51 Gulden Bürge sei, wie dies sein Schuldbrief ausweist, der er darüber besitzt.

[8.] Der Jude Ber, Sohn Simons [von Seligenstadt], hat die Besserung eines Hauses und Hofes mitsamt dem Zubehör, gelegen zu Sachsenhausen neben dem Schneider Henne auf dem Tanzreigen (neben Herman snyder uff dem dantzrein), sowie die Besserung eines Gartens, gelegen zwischen dem Affentor und dem Neutor auf dem Graben zwischen Henne [von] Mühlheim und dem Zimmermann (zymmerman) Herte wegen einer Schuld in Höhe von zwölf Gulden aufgeboten, nachdem Ber die vorgenannten Liegenschaften von Henne Wormser aus Sachsenhausen und dessen Ehefrau Metze verpfändet worden waren, wie aus einem Eintrag im städtischen Insatzbuch (3) hervorgeht.

[9.] Der vorgenannte Jude Ber hat die Besserung eines Haues und Anwesens, gelegen zu Sachsenhausen in der Klappergasse zwischen Else Spitznagel und Heinz Henkel, einem Pfeiffer (ein piffer), wegen einer Schuld in Höhe von sechs Gulden und einem Ohm Wein aufgeboten, nachdem Ber die vorgenannten Liegenschaften von dem Schneider (snyder) Henne von Sachsenhausen und dessen Ehefrau Else verpfändet worden waren, wie aus einem Eintrag im städtischen Insatzbuch (4) hervorgeht.

fol. 30r:

[10.] Henne, Sohn Fies von Enkheim, hat gegen die Jüdin Zorline einen Zahlungsbeschluss über vier Gulden und fünf Schilling Heller erwirkt.

[11.] Der Goldschmied (goltsmid) hat einen Kummer erwirkt, den er auf das bei der Ehefrau des Judenarztes Jakob [von Straßburg] (Jacop judenartz frauwe) hinterlegte Eigentum Gottfried Zippers getan hatte.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Nach einer Notiz im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 747, wäre dies dann der 30. August 1389.

(3) FW02, Nr. 2123.

(4) FW02, Nr. 2138.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 28, fol. 26r-30r, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 746 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2229, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00y5.html (Datum des Zugriffs)

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