Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2142

1388 [zwischen Juli 8 und August 31], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1388: (1)

fol. 37r:

[1.] Die Jüdin Hitzelin (Hitzla die judin) hat sich von Adelheid von Preungesheim (Brunigesheim) gelöst, nachdem sie dieser nicht näher bezeichnete Pfänder nicht zur Auslösung geben wollte (als sie ir nyͤt ir phande zuͦ losen wulde geben).

fol. 37v:

[2.] Gerlach von Wöllstadt (Wullenstad) hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 16 Gulden einen Kummer geöffnet, der sich auf [den nicht genannten Besitz] Siegfrieds [zu] Lichtenstein erstreckt, welcher bei der [Jüdin und] nicht namentlich genannten Schwiegermutter Kalmans sowie bei der [Jüdin und] nicht namentlich genannten Schwester Mans hinterlegt ist.

[3.] Der Jude Man hat gegen Rule im Steinhaus und dessen Bruder Herbord einen Zahlungsbeschluss über 45 Gulden erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[4.] Rule [im Steinhaus] (Rule etc.) hat bekannt, dass er gemeinsam mit einer weiteren Person unterschiedslos (selb ander unverscheidenlich) gegenüber dem Juden Abraham in Betreff einer Schuld in Höhe von 15 Gulden ein Sachwalter sei.

[5.] [Herbord,] Bruder Rules [im Steinhaus] (Rulen bruder), und Kulman [zum] Scherenbock (schernbock) haben ebenfalls bekannt, dem Juden Abraham eine nicht genannte Schuldsumme zu schulden.

fol. 38r:

[6.] Peter [von] Liederbach hat bekannt, dass er gemeinsam mit einer weiteren, nicht namentlich genannten Person unterschiedslos (selb ander unverscheidenlich) gegenüber [dem Juden] Josef von Miltenberg in Betreff einer Schuld in Höhe von 15 Gulden ein Sachwalter sei.

[7.] Henne Hofmann hat dasselbe bekannt (hat auch also bekant).

[8.] Die Jüdin Hitzelin (Hitzschla judin) hat gegen Katharina Bock einen Zahlungsbeschluss über acht Gulden erwirkt.

fol. 38v:

[9.] Der Jude Man hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) Gises, [Ehefrau des] nicht namentlich genannten Wegemachers (wegemecherin), aufgrund einer Schuld in Höhe von vier Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[10.] [Der Jude] Man hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) Gretes, [Ehefrau des] nicht namentlich genannten Kürschners (kursenern), aufgrund einer Schuld in Höhe von zweieinhalb Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[11.] Heilchin Drutsche hat bekannt, dem [Juden] Kalman wegen eines nicht namentlich genannten, anderen Juden (vor einen andern juden) drei Gulden zu schulden.

[12.] Conzechin, Sohn Bechtholds von Bornheim, hat bekannt, dem Juden Johel fünf Gulden zuzüglich der Zinsen zu schulden, da er ihm gegenüber ein säumiger Bürge (ein zubrochen burge) sei.

fol. 39r:

[13.] [Die Jüdin] Sarah, Tochter des nicht namentlich genannten Schulklopfers (scholkluppers dochter), hat gegen die Mantelwäscherin (hollenweschern) Grete die Herausgabe eines Mantels (I holle) wegen einer Schuld in Höhe von zwei Gulden erwirkt.

[14.] Konze [zu] Löwenstein hat sich von der [Jüdin und] nicht namentlich genannten Ehefrau Abrahams gelöst, nachdem diese Konze vorgetragen hatte, dass Konzes Ehefrau ihr gegenüber für den sogenannten Wurstebendels zur Bürgschaft verpflichtet sei (als sie ir hatte geboden, daz ir man ir burge were von Wurstebendels wegin).

fol. 39v:

[15.] Der Kürschner Elsässer (Elsezer kursener) hat bekannt, dem Juden Abraham 30 Gulden zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

fol. 40r:

[16.] [Die Jüdin] Seligkeit, Ehefrau des Judenarztes (judenartzit) Jakob [von Straßburg], hat einen Panzer (I pantzer) des Harnischmachers (sarwertir) Heilchin aufgrund einer Schuld in Höhe von drei Gulden zuzüglich der Zinsen aufgeboten.

[17.] Der Jude Heilmann hat einen Mantel (I mantil) Clas Klarmanns (Clareman) aufgrund einer Schuld in Höhe von drei Gulden zuzüglich der Zinsen aufgeboten.

[18.] Henne [zum] Weidenbusch (2) hat gegen [den Juden] Sloman, Sohn Jakobs, einen Zahlungsbeschluss über 30 Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 40v:

[19.] [Der Jude] Moiste, Sohn Josefs, hat gegen [den Juden] Sloman [, Sohn Jakobs, ] einen Zahlungsbeschluss über 30 Gulden zuzüglich der Zinsen in Höhe von einem Gulden (und den schaden I guldin) erwirkt.

fol. 41r:

[20.] Henne Lisch hat bekannt, dem [Juden] Abraham zwölf Gulden zuzüglich der Zinsen zu schulden, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[21.] Else, [Ehefrau] eines nicht namentlich genannten Schreiners (kistenern), hat bekannt, dem Juden Heilmann sieben Gulden zuzüglich der Zinsen zu schulden.

[22.] Henne Gambach hat bekannt, dem [Juden] Abraham neun Gulden und neun Pfund Heller zu schulden.

[23.] Der [Jude und] Schulklopfer Josef (Joseb scholklopper) hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) des Herrn [und Ritters] Johann von Stockheim aufgrund einer Schuld in Höhe von sechs Gulden aufgeboten.

[24.] Der Jude Sloman hat bekannt, Konrad zum Mönch (zuͤm Moniche) neun Gulden und einen Turnosen zu schulden, die er ihm in dieser [nächstkommenden Herbst-]Messe (3) zu bezahlen verspricht (in disse messe zuͦ betzalne).

fol. 41v:

[25.] Die nicht namentlich genannte Ehefrau des Judenarztes Jakob [von Straßburg] (Jacob judenartz frauwe) hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) des Müllers (molner) Mulber aufgrund einer Schuld in Höhe von zwei Gulden zuzüglich der Zinsen aufgeboten.

[26.] Die Jüdin Zorline hat aufgrund einer Forderung in Höhe von 26 Gulden zuzüglich der Zinsen sämtliche Pfänder (alle phande) der verstorbenen Else von Eichstätt (von Eynsteten) aufgeboten, die ihr versetzt worden waren.

fol. 42v:

[27.] Brune von Weiler hat gegen [den Juden] Abraham einen Zahlungsbeschluss über 35 Schilling Heller erwirkt.

fol. 43r:

[28.] Die [Jüdin und] nicht namentlich genannte Ehefrau des namentlich ebenfalls ungenannten Judenmeisters (Des judden meisters frauwe) hat sich in Betreff eines nicht näher genannten Frevels (um frabel) von Else Helfenstein gelöst.

[29.] Dieselbe [Jüdin und nicht namentlich genannte Ehefrau des namentlich ebenfalls nicht genannten Judenmeisters] (Idem [!]) hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) des Henne Lufried aufgrund einer Schuld in Höhe von zwei Gulden aufgeboten.

[30.] [Der Jude] Abraham hat gegen den Fischer (fischer) Gerlach einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[31.] [Der Jude] Abraham hat gegen [den Ritter] Markwart von Rödelheim (Redelnheim) einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[32.] [Der Jude] Abraham hat gegen den Schützen (schutze) Henne einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[33.] [Der Jude] Abraham hat gegen Georg von Bockenheim wegen [dessen Bürgschaftsverpflichtung für den Ritter] Herrn Winter von Rödelheim einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[34.] [Der Jude] Abraham hat gegen Georg von Bockenheim wegen [dessen Bürgschaftsverpflichtung für den Ritter] Herrn Winter von Rödelheim sowie weiterer Schulden Georgs (und sin selbs wegin) einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[35.] Der [Jude und] namentlich ungenannte Schulklopfer (der schulclopper) hat bekannt, dem Glaser (glesir) Henlin 34 Schilling Heller zu schulden.

fol. 43v:

[36.] Die [Jüdin und] nicht namentlich genannte Ehefrau Abrahams hat gegen den Maler (meler) Fritz einen Zahlungsbeschluss über eine nicht genannte Schuldsumme erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

[37.] [Der Jude] Johel hat gegen Wigel, Enkel Geles (Gele sonen son), einen Zahlungsbeschluss über vier Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[38.] [Der Jude] Johel hat gegen den Gerber (lower) Hildebrand einen Zahlungsbeschluss über sechs Gulden zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[39.] [Der Jude] Seligmann von Gelnhausen hat gegen Conze von Büdesheim (Budinsheim) einen Zahlungsbeschluss über sechseinhalb Gulden erwirkt. Hieraufhin bekundete Conze, dass hiervon drei Gulden auf eine Bürgschaftsverpflichtung zurückgingen, während er Seligmann den Restbetrag selbst schuldig sei.

[40.] [Der Jude] Seligmann hat gegen den Schuster (sutor) Gompe einen Zahlungsbeschluss über drei Gulden erwirkt.

[41.] [Der Jude] Seligmann hat gegen den Schuster (sutor) Gompe einen Zahlungsbeschluss über zwölf Gulden erwirkt, wie dies sein Schuldbrief besagt.

fol. 44r:

[42.] Der Müller (molner) Heinz Mulber hat bekannt, der [Jüdin] Seligkeit, Ehefrau des Judenarztes (judenartzit) Jakob [von Straßburg], 26 Gulden zu schulden.

[43.] Der Hofmann Henne hat bekannt, dem [Juden] Johel 16 Turnosen zu schulden, da er ihm ein säumiger Bürge sei (als ein verbrochen burge).

[44.] Peter von Mainz hat bekannt, dem [Juden] Johel zwei Pfund Heller zuzüglich der Zinsen zu schulden.

[46.] Der Jude Ber [von Seligenstadt] hat nicht näher bezeichnete Pfänder (phande) der Jungfau Gertrud aufgrund einer nicht genannten Schuldsumme aufgeboten.

[47.] Der Schütze (schutze) Henne und Conze von Rüdesheim haben bekannt, dem [Juden] Seligmann 14 Gulden zu schulden, wie dies ihr Schuldbrief besagt.

fol. 44v:

[48.] Henne [zum] Weidenbusch (3) hat gegen den Juden Sloman einen Zahlungsbeschluss über 30 Gulden erwirkt.

[49.] Heinrich Wixhuser hat sich von dem Juden Sloman in Betreff des Wettlaufs (von des wettelauffs wegin) gelöst.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Einträgen.

(2) Hausname in Frankfurt.

(3) 1388 August 15 bis September 8.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 27, fol. 37r-44v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 736-738.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2142, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00vr.html (Datum des Zugriffs)

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