Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 2108

1388 März 6, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1388:

fol. 15r:

[1.] [Die beiden Juden] Seligmann von Gelnhausen und Liebertrud von Mainz haben gegenseitig bestätigt (gein ein ander gewilkorit), dass Liebertrud der Meinung sei, die [Frankfurter] Schöffen hätten geurteilt, dass Seligmann ihn hinsichtlich der 38 Gulden wegen [des Kaufs] eines zu Rodau gelegenen Weingartens in Ruhe lassen solle (sulle yme lazin gnugen vor XXXVIII guldin mit den wingarten zuͦ Rodde). Dieser Meinung ist Seligmann jedoch nicht. Beide Parteien verpflichten sich, dass sie dem Spruch des Schultheißen und der Schöffen zu Rodau zustimmen wollen. Darüber hinaus soll Liebertrud gegenüber Seligmann mit dem vorgenannten Schultheißen und den Schöffen [zu Rodau] einen Beleg dafür vorbringen, dass sie eine derartige [Güter-] Teilung vereinbart haben, nach der Liebertrud die Weingärten an sich nehmen solle. Dieser Beweis soll hier vor dem Gericht [zu Frankfurt] vorgebracht werden. (1)

fol. 15v:

[2.] [Der Jude] Liebertrud [von Mainz] soll gegenüber [dem Juden] Seligmann [von Gelnhausen] mit dem Schultheißen und den Schöffen von Rodau nachweisen, dass diese derart geurteilt haben, dass Liebertrud die Weingärten gegen [eine durch Seligmann zu leistende Einmalzahlung von] 38 Gulden behalten solle. [Dieser Beweis soll] am ersten Gerichtstag nach Ostern (2) erbracht werden. (3)

(1) Nach einer Notiz im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 731, fand diese Verhandlung am 6. März 1388 statt.

(2) Nach einer Notiz ebd., S. 731, Anm. 4, fand der erste Gerichtstag nach Ostern, das auf den 29. März 1388 fiel, am 6. April 1388 statt.

(3) Aus inhaltlichen Gründen ist anzunehmen, dass der Eintrag ebenfalls vom 6. März stammt.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 27, fol. 15r/v, Orig. (verloren), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 731.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 2108, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-00v7.html (Datum des Zugriffs)

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