Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 498

1366 Juni 2

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie der ehrbaren Frau Hedwig, Tochter Sturtzekoppes von Grünberg und Witwe Klaus' von Gauwilshusen, eine jährliche Gülte in Höhe von 25 Gulden verkauft haben, die sie zu ihren Lebzeiten erhalten und die an Trinitatis (uf den heiligen dryvaldeven dag) zu bezahlen ist. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so ist der Inhaber dieses Briefes dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Datum feria tertia proxima ante festum Corporis Xpi, anno domini millesimo trecentesimo sexagesimo sexto. (1)

(1) Die Urkunde weist Tilgungsschnitte auf.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 21.12.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 498, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02b2.html (Datum des Zugriffs)

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