Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 289

1361 April 11

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie dem bescheidenen Mann Johann genannt Hildeburg, Bürger zu Mainz, eine jährliche Gülte in Höhe von 26 Gulden verkauft haben, die er Zeit seines Lebens erhalten und die an Quasimodogeniti bezahlt werden soll. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so ist der Inhaber dieses Briefes dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Geben uff den suͦndag virtzehen dage nach Ostern, als man singet misericordia Domini, duͦ man zalte nach Cristus geburte druͦtzehen huͦndert unde eyn unde sechtzig jare. (1)

(1) Die Urkunde ist mit Tilgungsschnitten versehen.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (2), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 289, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02ak.html (Datum des Zugriffs)

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