Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

2374 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 288.

Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 288

1361 April 11

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie dem bescheidenen Mann Heinz genannt Vogt (genant faut) eine jährliche Gülte in Höhe von 26 Gulden verkauft haben, die er Zeit des Lebens seines Sohnes Heinz d. J. erhalten und die an Oculi bezahlt werden soll. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so ist der Inhaber dieses Briefes dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Gegebben uf den sundag ferzehendage nach Ostern, als man singit misericordia Domini, duͦ man zalte nach godds geburten drutzehenhundert und eyn und sechzig jare. (1)

(1) Die Urkunde ist mit Tilgungsschnitten versehen.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 288, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02aj.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht