Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

2374 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 286.

Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 286

1361 März 30

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie den bescheidenen Männern Götz und Henne vor Wilen, Söhne des verstorbenen Götz zum Jungen, Bürger zu Mainz, zwei jährliche Gülten mit einer Gesamthöhe von 52 Gulden verkauft haben, die sie Zeit ihres Lebens erhalten und die vor oder an Judica in der Frankfurter Fastenmesse bezahlt werden sollen. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so sind die Inhaber der Gülten dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Gegeben des diͤnstages in den heilgen tagen zuͦ Ostern, duͦ man zalte nach godes geburts druzehin hondert unde eyn und sechzig jare. (1)

(1) Die Urkunde ist mit Tilgungsschnitten versehen.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (2), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 286, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02ai.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht