Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 285

1361 März 30

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie dem festen Ritter, Herrn Eberhard von Dirmstein (Dermesteyn), und seiner Frau Liebe eine jährliche Gülte in Höhe von 52 Pfund Heller – yͤ fonfzehen schilling alter haller vor eyn phunt zuͦ rechen – verkauft haben, die sie Zeit des Lebens von Liebechin, einer Tochter Liebes aus ihrer ersten Ehe mit dem verstorbenen Götz zum Jungen, Bürger zu Mainz, erhalten und die vor oder an Letare in der Frankfurter Fastenmesse bezahlt werden soll. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so sind die Inhaber der Gülte dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Gegeben des dinstages in den heilgen tagen zuͦ Ostern, duͦ man zalte nach gotes geburte druͦzeen und eyn und sechzig jare. (1)

(1) Die Urkunde ist mit Tilgungsschnitten versehen.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 285, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02ah.html (Datum des Zugriffs)

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