Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 274

1360 Dezember 22

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie den bescheidenen Leuten Henne zum Jungen, seiner Frau Klara und ihrer Tochter Klara, Bürger zu Mainz, eine jährliche Gülte in Höhe von 26 Gulden verkauft haben, die sie Zeit des Lebens Klaras d. Ä. erhalten und die an St. Thomastag (1) ausbezahlt werden soll. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so sind die Inhaber der Gülte dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder sonstigen Personen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Der gegeben ist uf den andern dag nach sente Thomas dage vorgeschriben, do man zalte nach Cristus geburten druzenhundirt und seszig jar. (2)

(1) Dezember 21.

(2) Die Urkunde ist durch Einschnitte kassiert.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 274, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02ac.html (Datum des Zugriffs)

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