Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 253

1360 Februar 1

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie dem bescheidenen Mann Jurgen zuͦ dem Waldirsheimer, Bürger zu Mainz, eine jährliche Gülte in Höhe von 26 Gulden verkauft haben, die Jurgen Zeit des Lebens seines Sohnes Henne erhalten und die an Mariä Lichtmess (1) ausbezahlt werden soll. Sofern die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wird ihr eine zusätzliche Frist bis zum Johannestag in der alten Frankfurter Messe (2) zugestanden. Sollte auch diese ohne Zahlung verstreichen, ist der Inhaber der Gülte dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder sonstigen Personen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar und Graf Johann von Nassau, Herr zu Merenberg sowie Vogt zu Wetzlar, siegeln.

Gebin na cristes geburte dusent druͦhundert in dem nundin und funftzegisten jar an unser frauwen obende kiͤrzwye. (3)

(1) Februar 2.

(2) August 29.

(3) Die Datierung erfolgte nach Trierer Stil. Die Urkunde ist durch Einschnitte kassiert.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

Kommentar:

Vgl. auch FW02, Nr. 254.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 253, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02aa.html (Datum des Zugriffs)

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