Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1273-1347)

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Bm. Worms 1, Nr. 267

1332 Januar 22, Frankfurt a. M.

Kaiser Ludwig (Ludowig) [der Bayer] bekundet, dass er dem Rat und den Bürgern zu Wimpfen (Wympfen) aus besonderer Gunst die Gnade zuteil werden ließ und lässt, dass sie, wen sie wollen, als Bürger in ihrer Stadt aufnehmen dürfen, es seien Kleriker, Laien oder Juden (phaffen, leyen oder iuden). Ludwig sichert allen, die sie zu Bürgern in ihrer Stadt empfangen, sämtliche Rechte und Freiheiten zu, die seine übrigen Bürger in Wimpfen oder in anderen seiner beziehungsweise des Reiches Städten haben (die ander unser burger in unser und des richs stet habent sind). Alle seine und des Reiches Getreuen ruft er auf, die Bürger von Wimpfen in der Wahrnehmung dieses Privilegs zu schützen und nicht zu dulden, dass jemand sie diesbezüglich schädigt.

Ankündigung des kaiserlichen Siegels.

[…] ze Franchenfurt […], an der mitwochen nach sand Angnesen tag, da man zalt von Christus geburt driutzehenhundert iar, darnach in dem zwey und dreizzigsten iare, in dem achtzehenden iar unsers richs und in dem fuͤmften des cheysertums.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. A 1, Nr. 241/50, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.; ebd., Best. A 1, Nr. 241/243 (Insert in Vidimus des Rottweiler Hofrichters Graf Johann von Sulz vom 17. April 1436).

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 14.09.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO01, Nr. 267, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO01/CP1-c1-00ai.html (Datum des Zugriffs)

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