Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 6a

[zwischen 1280 und 1310], [Soest]

Der im alten Soester Stadtbuch (Alte Schrae) aus dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts niedergeschriebene ältere Soester Judeneid (Dit is der Juͦden eyt) stimmt wörtlich überein mit der niederdeutschen Fassung des Dortmunder Judeneids aus der Zeit zwischen 1280 und 1310 (WF01, Nr. 5). Lediglich ein wohl noch im 14. Jahrhundert von anderer Hand hinzugefügter Nachtrag, wonach derjenige, der den Judeneid veranlasst hat, dem Eidstaber zwei Pfennige geben solle, nicht der Jude, und darüber hinaus das Gericht verpflichtet wurde, die Eidleistung unentgeltlich zu veranlassen, weicht von der Dortmunder Vorlage ab.

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Überlieferung:

Soest, StadtA, A 2737 c, fol. 20r, Abschr. (drittes Viertel des 14. Jahrhunderts), dt., Perg.

Kommentar:

Der ältere Soester Judeneid stammt zweifellos aus dem späten 13. oder der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Unabhängig von der Wiederansiedlung der Juden in der Stadt - diese erfolgte erst im 15. Jahrhundert - wurde der Eid bei der Aufzeichnung des Stadtbuchs übernommen. Man benötigte ihn nicht nur für den Fall der Wiederansiedlung der Juden in Soest, sondern auch dann, wenn auswärtige Juden vor dem Soester Stadtgericht unter Eid aussagen mussten. Aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind lediglich abschriftlich überlieferte Ausführungsbestimmungen zum Judeneid überliefert, die zumeist als 'jüngerer Soester Judeneid' (WF01, Nr. 36) bezeichnet werden.

(Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 6a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-0050.html (Datum des Zugriffs)

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