Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 131

1331 Dezember 3, Frankfurt a. M.

Kaiser Ludwig [IV., der Bayer] gebietet der Stadt Dortmund, seinem Kaplan, Propst Gerwin von Birnau, und Graf Konrad [IV.] von Dortmund als seinen Bevollmächtigten unbedingt zu gehorchen. Bei Weigerung droht er der Stadt seine schwere Ungnade an. (1)

Datum Franchinfurth tertia feria ante Nycolai, regni nostri anno decimo octavo imperio vero quarto.

(1) Von den Juden ist nicht direkt die Rede. Hintergrund ist aber die Weigerung der Dortmunder Juden, die im Schreiben von 1331 August 25 (WF01, Nr. 130) geforderte außerordentliche Steuer zu zahlen. Die Stadt Dortmund hatte aus Rücksicht gegenüber dem Grafen von der Mark zunächst keine Maßregeln ergriffen, gab aber später, wie aus der Urkunde von 1332 Januar 8 (WF01, Nr. 132) hervorgeht, nach und setzte die Dortmunder Juden fest. Zum weiteren Verlauf vgl. WF01, Nr. 133,WF01, Nr. 135 und WF01, Nr. 136.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Best. 1, Urk. 53, Orig., lat., Perg.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 131, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-028s.html (Datum des Zugriffs)

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