Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 591

1339 März 2, Würzburg

Am 2. März 1339 (an dem dinstage noch oculi) wird Wlfing von Thüngfeld (Wlfing von Tunfelt) vor dem Würzburger Landgericht frei gesprochen und entlastet (vmbrochen vnd vmphellen) von [der Klage des] Juden Natan von Karlstadt (Natan von Karlstat, dem juden) um 25 Pfund Heller (1), für die Johannes von Flach (Johans von Flache), Gerlach Schencke (Gerlach Schenke), Eberhart von Rieneck (Eberhart von Ryenecke) und Konrad von Esselbach (Conrat von Espelbach) Bürgen waren. Diese wurden von der Bürgschaft befreit, nachdem Wlfing (Wlfing) seinen Schuldbrief vorgelegt und einen Eid auf die Heiligen (ein eit gein den heilgen) geschworen hatte, dass er den Brief von dem Juden ausgelöst, ehrlich die Schuld beglichen und seine Bürgen befreit habe. (2)

(1) In den früheren Verhandlungen wurde der Streitwert mit 26 Pfund Heller angegeben; vgl. WB01, Nr. 581 und WB01, Nr. 587.

(2) Am Rand steht neben dem Eintrag Wlfing von Tunfelt, wobei Tunfelt von neuerer Hand nachgetragen ist.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Standbuch 822, fol. 109v-110r, Orig., dt., Papier.

  • Würzburger Landgericht, Nr. II-2672.

Kommentar:

Zum zweiten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 591, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-00a5.html (Datum des Zugriffs)

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