Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

657 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 284.

Bm. Würzburg 1, Nr. 286

1328 Januar 11, Würzburg

[1] Am 11. Januar 1328 (an dem mentage nach dem Obersten tage) fordert der Jude Nerlin von der Witen tür (Nerlin, der jude von der Witen tûr) vor dem Würzburger Landgericht von Gernot Hofschultheiß (Gernod Houeschultheizzen) eine Bürgschaft für Kunze von Müdesheim (Cuncen von Mutensheim) in Höhe von 9 Pfund Heller zuzüglich der Zinsen seit dem 25. Juli (sente Jacobes tag). Der Beklagte räumt eine Bürgschaft in Höhe von einem Schilling ein. Das Gericht fordert ihn auf, den Hauptschuldner zur Begleichung seiner Schulden über 14 Tage vor Gericht zu bringen. Die Strafsumme (widertwingen) beträgt 60 Pfund Heller und wird am 26. Januar 1328 (an den dinstag nach conversionem sancti Pauli) fällig.

[2] Da wird geurteilt, als der Jude kommt und Gernod nicht, dass dem Juden die Strafsumme (widertwingen) und die Gesamtschuld (volleschult) zugesprochen wird, es sei denn Gernot könne sein Fernbleiben entschuldigen. (1)

(1) Randvermerk: Nerlin, Gernod.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 42r, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-505.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 286, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-004x.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht